weiter zur nächsten Webseite

Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden

Der Betrieb einer Erdwärmesonde ist eine Benutzung des Grundwassers, die grundsätzlich erlaubnispflichtig ist. Die nachfolgenden Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden gelten für Erdwärmesonden bis zu einer Leistung von 30 kW. Bei Beachtung dieser Anforderungen wird das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren erheblich erleichtert. Die Leistung von 30 kW ist ausreichend für Ein- und Zweifamilienhäuser, bei guter Wärmedämmung auch für Häuser mit mehr Wohneinheiten. Auch bei Erdwärmesondenanlagen mit einer größeren Leistung können diese Anforderungen für die Beurteilung der Maßnahme herangezogen werden.

 

Die Anforderungen sind im Internet unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen http://www.rv.hessenrecht.hessen.de veröffentlicht. Weitere Unterlagen finden Sie unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen http://www.hmuelv.hessen.de -  Umwelt - Gewässerschutz - anlagen- und stoffbezogener Gewässerschutz - Erdwärmesonden.

 

Die hessischen Anforderungen werden durch den Leitfaden Erdwärmenutzung Hessen und die Karten mit den günstigen, ungünstigen und unzulässigen Gebieten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ergänzt. Leitfaden und Karten finden Sie unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen http://www.hlug.hessen.de --  Wasser - Erdwärme.

 

Der Bund hat durch die Föderalismusreform die Zuständigkeit für den anlagen- und stoffbezogenen Gewässerschutz. Gleichzeitig überarbeitet die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ihre Empfehlungen. Um den Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung tragen zu können, sind die Anforderungen zeitlich befristet. Der Erlass tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

 

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, (Staatsanzeiger 15/2010 S. 1150)

 

weiter zur nächsten Webseite