weiter zur nächsten Webseite

Stadt Neu-Anspach, Ausländerbeirat

Bahnhofstr. 27, 61267 Neu-Anspach

Sprechstunde: donnerstags von 10 bis 12 Uhr außer in den Ferien sowie am ersten Donnerstag im Monat und an Feiertagen

Anrufbeantworter 06081/10255031

E-Mail: auslaenderbeirat@neu-anspach.de

 

Der Ausländerbeirat der Stadt Neu-Anspach bietet den ausländischen Mitbürgern Unterstützung, Orientierungshilfen und Hilfestellungen an, z.B.:

 

Sitzungen und Veranstaltungen des Ausländerbeirates

Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Rathaus, Bahnhofstraße 26, 61267 Neu-Anspach, Konferenzzimmer, 1. OG ab 20.00 Uhr statt.

Sitzungstermine 2012: 26.01. - 26.04. - 27.09. - 13.12.

Die Tagesordnung wird jeweils mit dem aktuellen Termin verlinkt und ist außerdem in der Tagespresse zu lesen.

 

Ort: Seniorenbegegnungsstätte, Gustav-Heinemann-Straße 3

Uhrzeit: 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Frühstück mit wechselnden Themen jeden 1. Donnerstag im Monat außer in den Schulferien und an Feiertagen (Kleinkinder können mitgebracht werden).

Kontakt: Thi-Thu-Thuy Nguyen, Ayten Jung, Tel.: 06081/41874, mhjjung@aol.com

 

Erfahrungsaustausch für Au-Pairs aus Neu-Anspach und Umgebung.

Termine: nach Bedarf

Ort: Vereinshaus, Hauptstraße 70, Stadtteil Hausen (gegenüber der Ev. Kirche)

Uhrzeit: 15.00 bis 18.00 Uhr

Kontakt: Adriana Nordmann, Ayten Jung, Tel.: 06081/41874, mhjjung@aol.com

 

„Internationale Gruppe“ an der Grundschule Wiesenau

Die „Internationale Gruppe“ besteht aus Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Nationalitäten, welche von 2 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen des Ausländerbeirates sowie einer Lehrerin der Grundschule Wiesenau betreut werden. Ziel ist es,  Kinder bis zur zweiten Klasse,  Verständnis für und untereinander mit kindgerechten Mitteln zu fördern. Die internationale Gruppe trifft sich jeden Montag von 12.30 – 13.15 Uhr, außer in den Schulferien und an Feiertagen.

 

Jugendmigrationsdienste

Kostenlose Mobile Beratung im Hochtaunuskreis und in Bad Homburg

Bahnstraße 29

61381 Friedrichsdorf

Ansprechpartner: Thomas Sochor, Diplom Sozialarbeiter

Tel.: 06172/1379880

Fax: 06172/1379881

E-Mail: thomas.sochor@internationaler-bund.de

Offene Sprechstunde: Di. 08.00 Uhr - 12 Uhr und Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung!

Neu nach Deutschland eingereist?

Wir sind da für:

Individuelle Beratung und Begleitung bei:

Wir können (nach Absprache) auch in folgenden Sprachen beraten: Englisch, Französich, Italienisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und nach Bedarf in weiteren Sprachen.

externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.internationaler-bund.de

externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.jugendmigrationsdienst.de

 

Besuchervisum

Möchten Sie jemanden aus einem Nicht-EU-Land hierher einladen?

Dazu ist die persönliche Abgabe einer „Selbstschuldnerischen Bürgschafts- und Verpflichtungserklärung“ gemäß § 84 Ausländergesetz, notwendig.

Formulare hält das BürgerinformationsService im Landratsamt Bad Homburg, Ludwig-Erhard-Anlage 3 bereit. 

Die Ausstellung der Verpflichtungserklärung ist mit einer Verwaltungsgebühr von 20 Euro verbunden.

Seit 21. Juni 2004 ist eine gültige Krankenversicherung für die Besuchsdauer, Voraussetzung zur Besucher-Visumserteilung. Diese kann sowohl von dem Einladenden als auch von dem Einzuladenden abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, ohne diese Krankenversicherung ist eine Visumserteilung nicht möglich. Der Nachweis über die Krankenversicherung muss von der/dem Einzuladenden gemeinsam mit der Verpflichtungserklärung bei der jeweiligen Botschaft der Bundesrepublik Deutschland im Ausland eingereicht werden, damit ein Besuchervisum erteilt werden kann.

Wenn Sie noch Fragen haben, weitere Auskünfte erteilt der

BürgerinfoService des Hochtaunuskreises

Ludwig-Erhard-Anlage 3, Erdgeschoss

Bad Homburg

Besucherzeiten:

Mo., Di., Mi.         7.00 bis 16.15 Uhr

Do.                     7.00 bis 17.15 Uhr

Fr.                      7.00 bis 12.15 Uhr

Telefon: 06172/999-0

Telefax: 06172/999-9800

 

Einbürgerung - Doppelte Staatsangehörigkeit möglich

Ausländische Staatsangehörige können gemäß § 87 Abs. 2 StAG unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit Deutsche/r werden. Dies betrifft zurzeit Staatsangehörige folgender Länder:

Nur mit Einschränkungen, d.h. nur für bestimmte Personengruppen (etwa Ehegatten/Minderjährige), ist die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit bei Staatsangehörigen der Niederlande und von Slowenien möglich.

Weitere Informationen über vorzulegende Urkunden und Bescheinigungen zwecks Einbürgerung erteilt die Einbürgerungsstelle im Bürgerbüro der Stadt Neu-Anspach, Bahnhofstraße 27.

 

Weitere Links:

weiter zur nächsten Webseite