weiter zur nächsten Webseite

Wie darf ich bauen?

 

Bauweise

Die Baunutzungsverordnung regelt die Bauweise

 

Im Bebauungsplan kann die Bauweise festgesetzt werden. Die Baunutzungsverordnung

nennt:

Darüber hinaus kann festgesetzt werden, dass im Rahmen der offenen Bauweise nur Einzelhäuser oder nur Doppelhäuser oder auch nur Hausgruppen (also zum Beispiel Reihenhäuser) zulässig sind. Für besondere Fälle kann auch eine davon abweichende Bauweise festgesetzt werden. Das geschieht, um Besonderheiten vorhandener Bebauung Rechnung zu tragen – also zum Beispiel der in vielen hessischen Orten anzutreffenden "einseitigen Grenzbebauung".

Die Baunutzungsverordnung sagt allerdings nichts darüber aus, was unter einem "Einzelhaus" oder einer "Hausgruppe" weiter zu verstehen ist. Unter die Kategorie "Einzelhaus" fallen sowohl freistehende Einfamilienhäuser als auch "Wohnblocks" mit vielen Wohnungen. Und bei einer Höchstlänge von 50 Metern kann – bei entsprechenden Grundstücksverhältnissen – durchaus ein großes Gebäude entstehen. Deutlich wird, dass das "Kleingedruckte" ganz entscheidend für die weitere Ausgestaltung der Bebauung ist, also die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Für die gemeindlichen Gremien wie für Bürgerinnen und Bürger liegt hier ein wichtiges Betätigungsfeld, denn gerade die planungsrechtlichen Details haben entscheidenden Einfluss auf die spätere Bebauung.

 



weiter zur nächsten Webseite