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Grundsätzliches, Vorgeschichte

 

Am 03. Dezember 1973 erließ die Hessische Landesregierung die Verordnung über die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches in der Gemeinde Neu-Anspach. Diese wurde mit weiterer Verordnung vom 08. April 1993 geändert. Die Änderung hatte die Ergänzung des Entwicklungsbereiches um Flächen in den Gemarkungen Hausen-Arnsbach und Westerfeld zum Gegenstand. Zielsetzung dieser Initiative war es, zusätzliche Flächen für die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe und somit für die Schaffung von Arbeitsplätzen verfügbar zu machen.

 

Die Entwicklungsmaßnahme Neu-Anspach läuft somit am 03. Dezember 2003 genau 30 Jahre. Mit dem letzten in Bebauung befindlichen Wohnbaugebiet Hochwiese V und dem letzten, ebenfalls in Bebauung befindlichen Gewerbegebiet "Am Burgweg" befindet sie sich hinsichtlich der Baugebietsausweisungen kurz vor ihrem Abschluss.

 

Danach werden lediglich noch spezielle Projekte abzuwickeln sein, die der weiteren Verbesserung der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge dienen. Für diese Vorhaben ist insgesamt oder in Teilen Entwicklungsbedingtheit gegeben. Es handelt sich hierbei um den schon vor Beginn der Entwicklungsmaßnahme propagierten Bau eines neuen Rathauses (Anteilsfinanzierung), die Anbindung der Gewerbegebiete an die K 723 (Spitzenfinanzierung) und die Erweiterung der Sportanlage Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße (Vollfinanzierung). Diese Maßnahmen müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein, wenn die Hessische Landesregierung die Abgeschlossenheitserklärung abgeben und die Gemeinde Neu-Anspach aus den Rechtsverordnungen nach § 53 Städtebauförderungsgesetz entlassen soll.

 

Auch bedingt durch einen Wechsel der Generationen im Kreise derer, die für die Begleitung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bei der Gemeinde, beim Entwicklungsträger und im Wirtschaftsministerium mit verantwortlich zeichneten, ist die Überlegung geboren worden, für die Maßnahme per 31.12.2002 eine Zwischenbilanz zu ziehen. Insofern wird auf nachfolgende Daten und Fakten verwiesen, die entsprechende Informationen zum Gegenstand haben.

 

Vorausgeschickt werden soll jedoch zunächst noch folgender kurzer Rückblick auf die für das Zustandekommen der Entwicklungsmaßnahme maßgebliche Historie:

 

Bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt, und zwar noch vor der kommunalen Gebietsreform, die für den Bereich der Gemeinde Neu-Anspach in 1970/1971 Realität wurde, gelangten die Kommunalpolitiker von Anspach, Hausen-Arnsbach, Rod am Berg und Westerfeld zu der Erkenntnis, dass es notwendig wird, den sich auf unseren Raum ständig verstärkenden Siedlungsdruck zu kanalisieren. Entsprechende bauleitplanerische Festlegungen sollten eine sinnvolle, umwelt- und landschaftsverträgliche Ansiedlung gewährleisten. Unter der Federführung der Bürgermeister Rudolf Selzer (Anspach), Emil Müller (Hausen- Arnsbach), Adolf Best (Rod am Berg) und Otto Sorg (Westerfeld) schlossen sich diese Gemeinden am 05.12.1969 zu einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zusammen, deren Ziel die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes war. Bereits damals formulierten die progressiv denkenden Kommunalpolitiker die Absicht, im Zentrum der damals noch selbständigen Kommunen eine gemeinsame leistungsfähige Verwaltung zu schaffen. Am Beispiel eines zuvor gebildeten Schulverbandes, der den Bau einer so genannten Mittelpunktschule für die genannten Gemeinden realisierte, hatte man bereits festgestellt, dass in einer gemeinsamen Vorgehensweise eine größere Effizienz liegt, als diese jede der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften für sich hätte erreichen können.

 

Flankierend erreichten die in der Verbandsversammlung der damaligen Planungsgemeinschaft Untermain vertretenen Abgeordneten der Gemeinde Anspach deren Ausweisung als Siedlungsschwerpunkt.

 

Nicht nur zur kommunalen Gebietsreform war auf diese Weise eine Vertrauensbasis geschaffen. Folgerichtig beschloss die Gemeindevertretung der neu gebildeten Gemeinde Neu-Anspach am 29.11.1971 einstimmig, "die Ausweisung der für die Entwicklung des Siedlungsschwerpunktes Neu-Anspach benötigten Flächen als städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß § 53 Städtebauförderungsgesetz, um eine Realisierung des Siedlungsschwerpunktes zu ermöglichen, bei der Hessischen Landesregierung zu beantragen."

 

In der Beschlussvorlage war unter anderem ausgeführt, dass die Ausweisung als städtebaulicher Entwicklungsbereich die einzige "gegenwärtig gegebene Möglichkeit einer qualifizierten Entwicklung eines Siedlungsschwerpunktes" bietet. Und weiter hieß es: "Die Entwicklung der Neubaugebiete wird nicht durch Verzicht auf Leistungen für die Altbürgerschaft, sondern durch Abschöpfung eines wesentlichen Teiles des Bodenwertzuwachses finanziert, ......" In der Beschlussfassung vorausgegangenen Aussprache machte Bürgermeister Rudolf Selzer darauf aufmerksam, dass man sich vor Augen halten müsse, dass im Bereich der Gemeinde Neu-Anspach in der Endstufe die Entwicklung einer Stadt mit 25.000 bis 30.000 Einwohnern geplant werde.

 

Der Gegenstand der Beschlussfassung der Gemeindevertretung bildende Antrag sah bereits die Ausweisung entsprechender Flächen vor. Diese wurden jedoch dann im Genehmigungsverfahren durch die Landesregierung reduziert. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte eine Selbstbeschränkung durch die Gremien der Gemeinde, in dem die ursprünglich zum städtebaulichen Entwicklungsbereich noch gehörenden Flächen zwischen Anspach und Rod am Berg, so weit sie westlich des Baugebietes "Mitte" liegen, keiner Bebauung zugeführt wurden.

 

Wesentlichen Anteil am erfolgreichen Ablauf der Entwicklungsmaßnahme hat die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, die mit der Entwicklungsträger- und Treuhänderschaft betreut wurde. Weiter trug zum erfolgreichen Ablauf der Entwicklungsmaßnahme auch die Hessische Landgesellschaft bei, die über viele Jahre für die Verfügbarkeit der von der Entwicklungsmaßnahme betroffenen Grundstücke sorgte.

 

Neu-Anspach hatte am 31.12.2002 rund 15.000 Einwohner. Die gemeindlichen Gremien sind sich im Wesentlichen darüber einig, dass dies auch das Ende der expansiven Entwicklung darstellt und sich diese in Zukunft nur noch auf den Eigenbedarf zu beschränken hat

 

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