Im Verlaufe der Entwicklungsmaßnahme wurden zunächst die Baugebiete Hochwiese I bis III ausgewiesen. Die dort neu erschlossenen Baugrundstücke sind ausnahmslos bebaut. Als Abrundungsmaßnahme zwischen dem "Alter Anspacher Weg" und dem "Eisenbachtal" wurde das Gebiet Hochwiese IV umgesetzt. Kern der neuen Siedlungseinheit bildet der Bereich Mitte. Dieses Gebiet beinhaltet das neue Zentrum mit wichtigen zentralen Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Insbesondere ist das Bürgerhaus zu nennen, das seit über achtzehn Jahren betrieben wird und zu einer beträchtlichen Ausweitung des kulturellen Angebotes beiträgt.
Der Schwerpunkt der Bautätigkeit hat sich inzwischen zum Baugebiet Hochwiese V verlagert. Dort werden freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet. Als letztes Wohnbaugebiet der Entwicklungsmaßnahme hat das Gebiet Hochwiese V eine Gesamtkapazität von etwa 90 Wohneinheiten. Die Bebauung ist bereits weit voran geschritten. Sie wird im Wesentlichen im Jahre 2004/2005 ihren Abschluss finden.
Die Gemeinde Neu-Anspach kann für sich reklamieren, dass sie in den letzten 15 bis 20 Jahren ihren Wohnungsbestand um etwa 85 % ausgeweitet hat. Im gesamten Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt, jetzt Planungsverband Rhein-Main, wird dieser Wert von keiner anderen Kommune, auch nicht einmal annähernd, erreicht.
Am 31.122001 hatte Neu-Anspach 15.002 Einwohner. Hiervon sind 7.434 männlichen und 7968 weiblichen Geschlechts gewesen. Der Anteil der nichtdeutschen Einwohner bezifferte sich am 31.12.2001 auf insgesamt 1.244. Dies waren 8,3 % der Gesamtbevölkerung. Die Einwohnerdichte lag zum 31.12.2001 bei 415/qkm. Vergleicht man diese Einwohnerdaten mit den am 31.12.1970 nach Abschluss der Gebietsreform bestehenden Einwohnerdaten (5.686) bedeutet dies einen Zuwachs von 9.316.
Die Darstellung der Altersstruktur belegt, dass die Gemeinde Neu-Anspach die mit Abstand jüngste Bevölkerung im Kreisgebiet, vermutlich sogar im Lande Hessen hat. Dies erklärt auch Art, Umfang und Qualität der geschaffenen und noch zu schaffenden Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen.
Das "Feldberg-Center" ging im August 1984 in Betrieb. Damit ergab sich eine weitere infrastrukturelle Verbesserung. Vor allem werden diese Einrichtung und die in der Folgezeit eröffneten weiteren Ladengeschäfte und Gaststättenbetriebe auch den Bedürfnissen der BewohnerInnen im Entwicklungsbereich gerecht, die ihren Bedarf "vor der Haustüre" decken wollen. Ein Pendant findet das Feldberg-Center in einer im Einmündungsbereich Gustav-Heinemann-Straße/Adolf-Reichwein-Straße entstandenen Verdichtung von Ladengeschäften. Eine Abrundung des Angebotes ist durch zwei weitere Discounter, einen Vollversorger sowie weitere Märkte erfolgt. Diese haben sich im Gewerbegebiet "Am Burgweg" niedergelassen und werden in starkem Maße auch von außerhalb frequentiert, umso wichtiger ist die Realisierung der nachfolgend beschriebenen Straßenbaumaßnahme "Anbindung der Gewerbegebiete an die K723".
Nicht zuletzt durch die Entwicklungsmaßnahme bedingt hat Neu-Anspach heute mit einem breit strukturierten Gewerbe und einer Vielzahl von Handwerksbetrieben, sowie einer Reihe zentraler Einrichtungen wie integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, zwei Grundschulen, Ärztehaus, Arzt- und Zahnarztpraxen, Altenwohn- und Pflegeheim, betreute Seniorenwohnanlage, Apotheken, zentrale Diakoniestation, Bürgerhaus, Bauhof, Kindertagesstätten (teilweise mit integrativer Zielrichtung und altersgemischten Gruppen), Hort- und Betreuungseinrichtungen, Mutter-Kind-Treffs, Spiel- und Bolzplätzen, Dorfgemeinschaftshäuser, Sport- und Freizeitzentren, Badeanstalt, leistungsfähiges Ladenzentrum, Supermärkten und weiteren Einrichtungen im Dienstleistungsbereich, eine relativ hohe Bedeutung. Auch die BewohnerInnen der Altortsteile partizipieren im positiven Sinne an einem größeren Warenangebot.
Im Zuge der mit der Entwicklungsmaßnahme verbundenen Umstrukturierung haben sich zwischen 1987 und 1999 geänderte Zuordnungen der Arbeitsplätze in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft; Fischerei/Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe/Baugewerbe/Handel, Gastgewerbe und Verkehr/ Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister/Öffentliche und private Dienstleister ergeben. Der Trend ging hierbei insbesondere zum Bereich "Öffentliche und private Dienstleister." Der Anteil der Arbeitsplätze erhöhte sich dort von ursprünglich 18,04 auf 29,06%. Siehe hierzu auch Grafiken im Anhang zu dieser Bilanz.
Neu-Anspach ist die einzige Kommune im Usinger Land, in der sich die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Zeitraum von 1987- 1999 im Verhältnis zur Einwohnerzahl, ausgehend von einem Mittelwert von Hundert, erhöht hat. In allen anderen Kommunen ist eine nachhaltige Reduzierung eingetreten. Auch dies ist Gegenstand eines Schaubildes im Anhang.
Eine Schwerpunktaufgabe im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme stellte die Errichtung eines neuen Bauhofes im Gewerbegebiet "Am Burgweg" dar. Er wird als voll funktionsfähige Einheit betrieben. In ihn ist auch der Fuhrpark integriert. Die Effizienz dieser Einrichtung konnte durch den Neubau beträchtlich gesteigert werden.
Der Bau der Schulsporthalle an der Adolf-Reichwein-Schule trug ebenfalls zur Verbesserung der Infrastruktur Neu-Anspachs bei. Mit dieser Einrichtung leistete der Hochtaunuskreis mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung der Voraussetzungen für eine optimale Gestaltung der Arbeit der örtlichen Sportvereine und somit des Breitensportes.
Die Einrichtung wurde im Zuge der Entwicklungsmaßnahme durch eine Leichtathletikanlage mit Rasenplatz ergänzt. Diese Anlage steht sowohl der Schule als auch den sporttreibenden Vereinen der Gemeinde zur Verfugung. Bauherrin war und Eigentümerin ist die Gemeinde Neu-Anspach. Der Hochtaunuskreis leistete einen angemessenen Investitionszuschuss und beteiligt sich mit 50 % an den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten.
Die Zielsetzung, die Sportanlage an der Adolf-Reichwein-Schule für den Jugendfußball nutzen zu können, steht im Kontext zur prinzipiellen Zielsetzung, im Bereich der Sportstätten zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Durch die Entwicklungsmaßnahme bedingt, haben sich die Mitgliederzahlen der SG Anspach, der SG Hausen und der SG Westerfeld zum Teil sogar verdreifacht. Dies gilt zwangsläufig auch für die Zahl der Aktiven. Hinzu kommen die beispielhaften Aktivitäten des JFC Neu-Anspach, in dem über 300 aktive Kinder und Jugendliche ihren sportlichen Ambitionen nachgehen.
Die Errichtung einer Sporthalle in Hausen-Arnsbach erfolgte auf der Basis einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Hochtaunuskreis und Gemeinde an der Grundschule "Am Hasenberg". Die Sporthalle wurde von ihrer Dimensionierung her so ausgelegt, dass sie auch für den Vereinssport genutzt werden kann. Die Gemeinde leistet für dieses Projekt, das mit Kosten von rd. 4,8 Mio. Euro veranschlagt ist, über die Entwicklungsmaßnahme einen Investitionszuschuss in Höhe der Kosten, die durch die Kapazitätserweiterung zu Gunsten der Vereine entstehen. Die neue Sporthalle ist inzwischen in Betrieb gegangen.
Im Herbst 1999 wurde eine weitere vierzügige Kindertagesstätte, die Kindertagesstätte Taunusstraße, in Betrieb genommen. Damit wurden im Zuge der Entwicklungsmaßnahme fünf Kindertagesstätten mit maximal 500 Plätzen geschaffen, die den Bedarf und den entwicklungsbedingten Bevölkerungszuwachs decken. Der neue Kindertagesstätten- und Hortbedarfsplan belegt, dass die jetzt geschaffenen Kapazitäten nur längerfristig ausreichen werden. Für eine Übergangszeit müssen noch begrenzte zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden.
Zu den wichtigsten Zielen der Entwicklungsmaßnahme gehört die Verbesserung der Anbindung der Gemeinde an das überörtliche Straßenverkehrsnetz. Über 12 Jahre liefen in diesem Zusammenhang intensiv Planungsvorbereitungen zum Bau der Heisterbachstraße. Nachdem der Ende 1988 begonnene erste Bauabschnitt (Theodor-Heuss-Straße, Bahnunterführung und Anbindung an die L 3270) 1996 fertig gestellt und seiner Bestimmung übergeben wurde, konnten im Jahre 1998 auch die beiden letzten Abschnitte nämlich die Abschnitte Heisterbachstraße/West und Heisterbachstraße/Ost, dem Verkehr übergeben werden. Diese Projekte sind allerdings noch nicht endgültig fertig gestellt. So sind verschiedene Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft noch zum Abschluss zu bringen. Nach dem rechtskräftigen Wege- und Gewässerplan, der im Zuge eines Teilflurbereinigungsverfahrens erstellt worden war, bestand die Absicht, in Höhe Heisterbacher Hof eine Straßenüberführung zu realisieren. Eine weitere Optimierung der Straße ist in Form einer Einfädelspur im Einmündungsbereich der Heisterbachstraße in die B 456 geplant.
Die für den Straßenbau und die Ausgleichsmaßnahmen benötigten Flächen hat im Wesentlichen die Hessische Landgesellschaft verfügbar gemacht. Sie wurden Ende 1994 in das Eigentum der Gemeinde überführt; die Kosten wurden vom Entwicklungsvermögen getragen. In 1995 lief das Teilflurbereinigungsverfahren an. Die Flächen werden im Zuge dieses Verfahrens so umgelegt, dass Wirtschaftserschwernisse für die betroffenen Landwirte beseitigt und auf lange Sicht ausgeschlossen bleiben.
Ein weiteres Ziel der Verkehrsplanung ist die Entlastung der Ortsteile Hausen-Arnsbach und Westerfeld. Diese Entlastung soll insbesondere durch Anbindung der Gewerbegebiete "Im Feldchen" und "Am Burgweg" an die K 723 sowie Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in den Ortsdurchfahrten Hausen-Arnsbach und Westerfeld erreicht werden.
Die Entwicklungsmaßnahme kann im Wesentlichen uneingeschränkt die von ihr erwirtschafteten Einnahmen zur Finanzierung entwicklungsbedingter Infrastruktureinrichtungen bereitstellen. Nur deshalb ist es möglich, die investiven Projekte ohne Kreditaufnahme und somit ohne Neuverschuldung zu verwirklichen. Insbesondere in dieser Tatsache wird der Sinn der Entwicklungsmaßnahme deutlich:
Diese gewährleistet, dass durch die Baugebietsausweisungen und die mit diesen einhergehenden Infrastrukturverbesserungen der Gemeindehaushalt nicht zusätzlich belastet wird.
