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Eine kritische Rückschau auf die fast 30 Jahre, in denen die Entwicklungsmaßnahme Neu-Anspach läuft, lässt eine positive Bewertung zu.

 

Die Stadt Neu-Anspach hat in den zurückliegenden drei Jahrzehnten eine überaus anspruchsvolle Aufgabe der Landesplanung und Raumordnung erfüllt. In dieser Zeitspanne wurde Wohnraum in einem Umfange geschaffen, wie er, gemessen am ursprünglichen Bestand unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit in der gesamten Region Rhein-Main, einmalig ist. Zu vergleichsweise günstigen Bedingungen wurden hierbei auch Schlechterverdienende in die Lage versetzt, Hauseigentum zu bilden. Parallel zu den Baugebietsausweisungen lief stetig die Verbesserung der Infrastruktur und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch Um- bzw. Ansiedlung vorhandener und neuer Betriebe.

 

Gerade die im Kinder- und Jugendbereich geschaffenen Einrichtungen sind als beispielhaft anzusehen. Insbesondere gilt dies für die Kindertagesstätten, die Hort- und Betreuungseinrichtungen, die Spiel- und Bolzplätze sowie das Jugendhaus.

 

Die Entwicklungsmaßnahme hat wesentlichen Anteil daran, dass nicht nur die Stadt Neu-Anspach, sondern auch ein Großteil des Usinger Landes an die Gasversorgung angeschlossen werden konnte. Der mit der Entwicklungsmaßnahme verbundene Einwohnerzuwachs und insbesondere der Zuwachs an schulpflichtigen Kindern schaffte für den Schulträger, den Hochtaunuskreis, den Zwang, nicht nur durch Bau von zwei neuen Grundschulen die Grundschulversorgung in unserer Stadt sicherzustellen.

 

Letztendlich war es nur eine Frage der Zeit, der Sekundarstufe I in der als integrierte Gesamtschule betriebenen Adolf-Reichwein-Schule auch eine gymnasiale Oberstufe anzugliedern. Hiermit ist gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler aus Neu-Anspach ihr Abitur vor Ort ablegen können und keine weiterführenden Schulen in anderen Kommunen besuchen müssen.

 

Die Verkehrsverhältnisse sind durch Bau der als Entlastungsstraße konzipierten Heisterbachstraße wesentlich verbessert worden. Der aus den Neubaugebieten der Entwicklungsmaßnahme resultierende Ziel- und Quellverkehr hat die Altortsbevölkerung zwar teilweise erheblich zusätzlich belastet. Inzwischen ist jedoch eine gewisse Entzerrung eingetreten. Allerdings ändert dies nichts daran, dass mittelfristig noch weitere Maßnahmen im Verkehrsbereich zwingend umgesetzt werden müssen und sich die Stadt Neu-Anspach hierbei auch weiterhin der Unterstützung des Landes Hessen versichern muss.

 

Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Entwicklungsmaßnahme als voller Erfolg zu werten. Dies wird vor allem außerhalb der Stadt Neu-Anspach, und zwar landauf - landab, uneingeschränkt anerkannt. Durch eine sehr sensible Vorgehensweise beim Ankauf von Flächen für die Ausweisung neuer Baugebiete konnte eine unwirtschaftliche Grundstücksvorhaltung, die mit erheblichen Vor- bzw. Zwischenfinanzierungskosten verbunden gewesen wäre, vermieden werden. Die als Vorausleistungen gewährten Entwicklungsförderungsmittel zur Bedienung der in den ersten Jahren der Entwicklungsmaßnahme benötigten Kredite sind "auf Heller und Pfennig" an Land und Bund zurückgeführt worden. Immerhin handelt es sich hierbei um eine Summe von 8,3 Mio. DM. Die Entwicklungsmaßnahme hat für die Gemeinde keine Neuverschuldung mit sich gebracht. Kostenmäßig ist somit die Altbevölkerung mit der Maßnahme nicht belastet worden.

 

Die positive Bewertung wiegt um so schwerer, als in den vergangenen 30 Jahren auch Zeiten überwunden werden mussten, die von Rezessionen für die Gesamtwirtschaft unserer Republik bestimmt waren. Diese Klippen konnten jedoch ausnahmslos erfolgreich umschifft werden.

 

Auch wenn die Maßnahme gerade von der Bevölkerung in den Altortsbereichen, und nicht nur von diesen, auch von den handelnden Kommunalpolitikern, oftmals sehr kritisch bewertet worden ist, kann heute festgestellt werden, dass nachhaltige Infrastrukturverbesserungen erfolgt sind, die ohne die Maßnahme nicht denkbar gewesen wären.

 

Hervorzuheben ist die überaus positive Rolle der örtlichen Vereine bei der Integration der Neubürgerinnen und Neubürger. Ohne die Vereine wäre das Zusammenwachsen von Alt- und Neubevölkerung, so wie es tatsächlich erfolgt ist, nicht möglich gewesen.

 

Ziel der politisch Handelnden ist es, die noch Vorausleistung darstellenden Objektfördermittel für den Friedhof Mitte und die Kindertagesstätte "Abenteuerland" sowie die Kindertagesstätte "Rasselbande" in Höhe von 3.120 TDM (= 1.595 T€) als endgültige Zuschüsse behalten zu dürfen. Wie die Zahlen der Zwischenbilanz zeigen, gibt es zwar noch finanzielle Dispositionsmasse in nicht unbeträchtlicher Höhe.

Dennoch wird die Stadt darauf angewiesen sein, im Hinblick auf die noch ausstehenden Projekte über diese Dispositionsmasse unter Beachtung der städtebauförderungsrechtlichen Bestimmungen verfügen zu können. Gewährleistet ist dies nur dann, wenn ein Rückzahlungsanspruch von Land und Bund nicht Realität wird.

 

 

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