Feinstaub
In vielen Städten Deutschlands herrscht dicke Luft. Gesundheitsschädlicher Feinstaub belastet unsere Atemorga-ne. Die Staubpartikeln stammen vorwiegend aus Verbrennungsprozessen in Industrie, Haushalt und Fahrzeugan-trieben, insbesondere bei Dieselmotoren. Auch der Abrieb von Reifen, Bremsen und Straßenbelägen erzeugt Stäube. Unter Medizinern gilt als gesichert, dass hohe Feinstaubmengen Herzkreislaufprobleme verursachen kön-nen, Atemwegserkrankungen fördern und mit einer verkürzten Lebenserwartung einhergehen. Was kann man da-gegen tun?
Sich vor Feinstaub zu schützen, sei kaum möglich, meint der Verkehrsclub Deutschland (VCD). Was man aber nach Angaben des Umweltverbandes zumindest vermeiden sollte: entlang stark befahrener Straßen zu joggen, speziell bei Hochnebeldecke oder Inversionswetterlagen. Radfahrer sollten möglichst auf weniger befahrene Ne-benstrecken ausweichen. Überdies könne das eigene Mobilitätsverhalten dazu beitragen, die örtliche Feinstaubbe-lastung zu reduzieren. Der VCD empfiehlt, das eigene Auto so oft wie möglich stehen zu lassen und statt dessen zu Fuß zu gehen, mit dem Rad zu fahren oder auf Bus und Bahn umzusteigen. Wer aber zwingend mit dem eige-nen Auto unterwegs sein muss, sollte wenigstens durch vorausschauende Fahrweise unnötige Brems- und Be-schleunigungsvorgänge vermeiden. Feinste Rußpartikel aus Dieselmotoren sind besonders gefährlich. Daher sollte man sich in Dieselfahrzeugen ohne Partikelfilter vor allem in Ballungsräumen möglichst nicht fortbewegen. Der VCD rät, ältere Diesel mit einem Partikelfilter nachzurüsten und ausschließlich Neuwagen mit geregeltem Filter zu kaufen. Informationen über das Angebot an Neuwagen mit Filter und Nachrüstmöglichkeiten bietet der VCD unter
www.vcd.org/partikelfilter.html. Auch der öffentliche Nahverkehr ist in einigen Städten noch Teil des Feinstaubprob-lems. Da im Bundesdurchschnitt erst rund jeder zweite Bus rußfrei fährt, lohnt es sich, bei den örtlichen Verkehrs-betrieben nachzufragen. Im Fall fehlender Filter sollten Fahrgäste die Kommune und den Verkehrsbetrieb direkt oder über die regionalen Medien auffordern, alle Dieselbusse mit Rußfiltern auszustatten.
Staubpartikel am Limit
Um die Gesundheitsgefahr einzudämmen, hat die Europäische Union für den Feinstaubgehalt der Luft Grenzwerte festgeschrieben, die seit 2005 gelten. Demnach darf ein Kubikmeter Luft im Jahresmittel maximal 40 Mikrogramm PM 10 enthalten. PM 10 heißt der Feinstaub im Fachjargon. Eine Bezeichnung, die alle Staubpartikeln einschließt, die kleiner als zehn Mikrometer (Millionstel Meter) sind. Um auch die Spitzenwerte in hoch belasteten Gebieten zu begrenzen, darf zudem ein Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Darüber wachen bundesweit 400 Messstationen.
Die staubigsten Städte Deutschlands
Bis Mitte dieses Jahres wurden bereits an 371 Messstellen der Ländermessnetze und des Umweltbundesamtes Überschreitungen des Feinstaubgrenzwertes registriert, davon an 30 Stationen schon häufiger als an 35 Tagen. Offizieller Spitzenreiter ist die Landshuter Allee in München. Dort wurde das Limit bislang an 60 Tagen überschrit-ten. Der Freistaat Bayern muss nun unverzüglich einen Aktionsplan zur Eindämmung der Feinstaubbelastung in München vorlegen. Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit der Klage eines Münchners recht gegeben der an der stark belasteten Straße wohnt. Auch an bestimmten Straßen in Frank-furt/Oder (54), Leipzig (52), Cottbus (51) und Berlin (49) ist das Maß schon längst mehr als voll. Als staubigste Stadt Deutschlands gilt allerdings Stuttgart, wo im vergangenen Jahr der Tageswert am Neckartor insgesamt 155
Mal höher war als erlaubt.
Wer wissen möchte, ob am eigenen Wohnort zu hohe Feinstaubkonzentrationen herrschen und was die örtlichen Behörden dagegen unternehmen, erhält beim Umweltbundesamt Auskunft. Im Internet informiert die Behörde bun-desweit unter
www.env-it.de über Feinstaub- und weitere Luftschadstoffwerte. Ebenso hält das Umweltbundesamt online unter
www.uba.de/Luftreinhalteplaene eine Link-Sammlung bereit, die alle Pläne der Bundesländer, Städte und Gemeinden zur Luftreinhaltung aufführt.
Was steht im Aktionsplan?
In vielen deutschen Städten wurde im Laufe des Jahres der seit Januar 2005 gültige PM10-Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft öfter als an den erlaubten 35 Tagen überschritten. Für die betroffe-nen Städte haben die zuständigen Landesbehörden nun Aktionspläne aufgestellt. Über die in diesen Plänen fest-gelegten kurzfristigen Aktionen hinaus werden für die betroffenen Städte Luftreinhaltepläne erarbeitet, die mittel- und langfristig greifende Maßnahmen zum Erreichen und Einhalten der geltenden Grenzwerte festlegen.
Verkehrslenkende und verkehrsreduzierende Maßnahmen:
Halteverbote, Pförtnerampeln
Optimierung von Ampelschaltungen
Durchfahrtsverbote für LKW in belasteten Straßen, Routenführung für LKW
Vermeidung von Transitverkehr durch Innenstädte
Fahrverbotskonzepte für stark emittierende Fahrzeuge in ganzen Stadtgebieten
Tempolimits
Aufrufe an die Bevölkerung, den öffentlichen Nahverkehr zu benutzen
Verbesserungen in der Baustellenlogistik in Innenstadtbereichen
Technische Maßnahmen:
Nassreinigung von Straßen
Einsatz abgasarmer städtischer Fahrzeuge
Nachrüsten der städtischen Fahrzeuge mit Rußpartikelfiltern
Umrüsten der Fahrzeuge auf Erdgas
Kontrolle von Baustellen auf Einhaltung des Stands der Technik
Partikelgeminderte Baumaschinen
Reduzierung der Geschwindigkeit auf Betriebsstraßen
Vermeidung von Abwehungen beim Transport staubender Güter
von Tim Bartels
