Energie-Effizienz

Seit dem 1. Mai 2006 müssen Händler nun auch solche leeren Verpackungen von Getränken annehmen, die nicht bei ihnen erworben wurden. Das bringt Vorteile für den Verbraucher: Er kann seinen Einweggetränkeabfall nun in jedem x-beliebigen Laden abgeben – vorausgesetzt allerdings der Händler führt die jeweilige Verpackungsart PET, Glas oder Dose in seinem Sortiment. Außerdem werden weitere Getränkearten in Einwegverpackungen mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent belegt.

Bislang unterlagen der Pfandpflicht Einweggetränke für Bier, Biermischgetränke, kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke einschließlich Limonaden und Brausen sowie Cola- und Bittergetränke. Künftig wird nun auch Pfand erhoben auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen und bestimmte alkoholische Mischgetränke, so genannte Alkopops. Der Verbraucher bezahlt 25 Cent Pfand für bestimmte kohlensäurefreie Getränke in PET-Verpackungen, Glasflaschen oder Dosen. Dazu zählen unter anderem Eistees, Fitnessgetränke oder aromatisierte Wässer mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter.

 

Ausgenommen vom Einwegpfand sind nach wie vor Weine, Milch und Säfte. Außerdem Verpackungen, die laut Verpackungsverordnung als ökologisch vorteilhaft gelten, zum Beispiel Getränkekartons.

Einwegetränkeverpackungen, für die Pfand gezahlt werden muss, sind künftig leicht zu erkennen: Sie tragen das Pfandlogo der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH . In der DPG haben sich Unternehmen zusammengeschlossen, die am Lebenszyklus der Einwegverpackungen beteiligt sind: Abfüller, Dosenhersteller, Etikettendrucker, Importeu-re, Groß- und Einzelhändler sowie Dienstleister, die sich um Rücknahme und Pfandclearing kümmern.

 

In Halle gekauft, in Köln Pfand zurück

Die Rückgabe der pfandpflichtigen Einwegverpackungen ist nun deutlich einfacher und bequemer. Der Verbrau-cher kann den Müll seiner Einweggetränke überall dort abgeben, wo Verpackungen der gleichen Materialart ver-kauft werden, beispielsweise in Supermärkten, Verbrauchermärkten, Discountern, Getränkefachmärkten, Kiosken oder Tankstellenshops – und zwar bundesweit. Die 25 Cent Pfand für die Einwegverpackung, die der Verbraucher bei Reichelt in Berlin bezahlt, bekommt er auch bei Edeka in München erstattet. Er muss also nicht mehr darauf achten, wo er das Produkt gekauft hat. Die individuellen Pfandsysteme einzelner Handelsketten, die so genannten Insellösungen, gibt es nun nicht mehr.

 

Wegen der im DPG-System vorgesehenen automatisierten Rücknahme ist künftig der Zustand der Verpackung entscheidend für die erfolgreiche Rückgabe. Das bedeutet: Die Verpackungen müssen weitgehend unbeschädigt und dürfen auch nicht verschmutzt sein – unabhängig davon, ob das Leergut von einem Automaten oder manuell entgegen genommen wird. Das Pfandzeichen (siehe Logo) und der EAN-Code, also der Strichcode oder Zebrastreifen, den man auf fast allen verpackten Lebensmitteln findet, müssen auf dem Etikett lesbar sein. Deshalb dür-fen Dosen und PET-Verpackungen nun nicht mehr gepresst, Glasflaschen nicht zerbrochen und die Etiketten mit dem Pfandzeichen nicht entfernt werden. Ansonsten könnte es sein, dass der Automat die Einweggetränkeverpa-ckung zurückweist.

 

Der Stoff, aus dem der Saft kommt

Die Materialart der Einweggetränkeverpackung, ob nun PET, Glas oder Dose, ist künftig von besonderer Bedeu-tung. Der Händler nimmt nämlich nur leere Verpackungen derjenigen Materialart zurück, die er auch in seinem Sortiment führt. Ist dies nicht der Fall, ist er zur Rücknahme nicht verpflichtet. Die Verkaufsstellen informieren mit Aufklebern oder Hinweistafeln, für welche Verpackungen Pfand erstattet wird. Einzelhändler, wie z.B. Kioske, mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie müssen Einweggetränkemüll nur von solchen Marken und aus solchen Materialien zurücknehmen, die sie selbst verkaufen. Weicht die Größe ab, wird das Pfand trotzdem ausbezahlt werden, vorausgesetzt, Marke und Materialart stimmen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.dpg-pfandsystem.de oder bei: DPG Deutsche Pfandsystem GmbH, Luisenstraße 46, D-10117 Berlin, Michael Flossmann, info@dpg-pfandsystem.de