Im Frühjahr, wenn die Temperaturen wieder steigen und die Natur erwacht, zieht es auch den Menschen wieder raus ins Grüne. Doch wer nun über Wiesen und durch Wälder ziehen will, wird vielerorts gebremst. „Achtung, hier ist ein Schutzgebiet“, warnen der Seeadler im grün umrandeten Dreieck oder die Waldohreule im gelben Fünfeck. Flankiert wird das gern mit Verbotsschildern: Wege nicht verlassen, keine Blumen pflücken und Hunde bitte anleinen. Einen „Aussperr-Naturschutz“ hatte das einst der Münchner Zoologieprofessor Josef Reichholf genannt. In der Tat: Weil Naturschutz in Deutschland Sache der Länder ist, der Bund dazu aber auch mitreden will, gibt es hierzulande viele Möglichkeiten, natürliche Flächen vor dem Menschen zu schützen. Bundesweit von Bedeutung sind die Kategorien Nationalpark, Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Naturpark und Landschaftsschutzgebiet. Deren Bedeutung regelt im Groben das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), genauere Details werden mit Ausnahme der Nationalparke in Landesgesetzen und Kommunen festgeschrieben.
Den strengsten Schutz genießen Arten und Biotope in Naturschutzgebieten und in Nationalparken (NP). Letztere sind laut Gesetz großräumige Landschaften von nationaler Bedeutung. Dabei soll „sich ein überwiegender Teil des Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sein, sich in einen solchen Zustand zu entwickeln“. Deutschlands größter Nationalpark mit mehr als 730 000 Hektar (davon mehr als 90 Prozent Wasserfläche) ist das Wattenmeer. Da es jedoch in die Zuständigkeit dreier Bundesländer fällt, gibt es auch drei Nationalparke: das Schleswig-Holsteinische, Niedersächsische und Hamburgische Wattenmeer. Insgesamt zählt die Bundesrepublik 14 Nationalparke. Der älteste ist der 1970 gegründete NP Bayerische Alpen. Ihn prägen unberührte Bergmischwälder, Hochlagenfichtenwälder, Moore und Bergbäche. Wichtig sind in den Nationalparken Areale, in denen menschliche Eingriffe strengstens verboten sind: die Kernzonen. Im dicht besiedelten Deutschland ist es aber nahezu unmöglich, die Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Deshalb sind auch nur 0,5 Prozent der Landesfläche Nationalpark. Um diesen Status für ein großes Waldgebiet kämpften Naturschützer in Hessen seit 1986. Nach 18 Jahren hatten sie Erfolg: Der NP Kellerwald-Edersee wurde 2004 ausgewiesen und ist neben dem NP Eifel in Nordrhein-Westfalen Deutschlands jüngster Nationalpark.
Etwas einfacher auszuweisen sind Naturschutzgebiete (NSG). Aufgrund ihrer kleineren Fläche haben sie bessere Chan-cen zur Umsetzung. Deutschland wohl bekanntestes und zugleich ältestes NSG thront über dem Rhein: Der Drachenfels bei Bonn wurde 1836 von den Preußen als erstes Gebiet unter Naturschutz gestellt. Heute sind knapp drei Prozent der Fläche Deutschlands als NSG ausgewiesen – etwas mehr als eine Million Hektar. Doch die Zahl täuscht. Fast zwei Drittel aller NSG sind kleiner als 50 Hektar und von Entwässerung und Stickstoffeintrag umliegender Ackerflächen bedroht. Dabei sollte im Naturschutzgebiet eigentlich laut Gesetz „jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausge-schlossen“ sein.
Wo der Mensch die Landschaft schon stark verändert hat, bieten Biosphärenreservate (BSR) großräumigen Schutz für erhaltenswerte Natur- und Kulturlandschaften. Deren Bestimmungen stammen aus Der Mensch und die Biosphäre, ei-nem Programm, das die Unesco 1976 ins Leben rief. Deutschland trägt mit 14 BSR (mehr als eine Million Hektar) seinen Teil zum weltweiten Netz aus 489 Gebieten bei. Dabei will man eine durch „hergebrachte vielfältige Nutzungen geprägte Landschaft und die darin historisch gewachsene Arten- und Biotopvielfalt“ erhalten und entwickeln. Besonderheit ist ihr wirtschaftlicher Ansatz: In so genannten Entwicklungszonen können nachhaltige Wirtschaftsweisen erprobt werden. Einige BSR sind schon fleißig dabei: In der Rhön etwa werden regionale Produkte wie das Rhönschaf, alte Apfelsorten und das Biosphärenrind zum Erhalt der artenreichen Kulturlandschaft vermarktet. Außergewöhnlich hoch ist mancherorts auch der Anteil des Ökolandbaus, in Schorfheide-Chorin etwa 25 Prozent, in der Rhön rund elf Prozent.
Großräumige Kulturlandschaften zu schützen, ist Aufgabe der 86 deutschen Naturparke. In ihnen sollen Schutz und Er-halt der Biotop- und Artenvielfalt mit den Erholungsbedürfnissen der Menschen verbunden werden. Tourismus und umweltverträgliche Landnutzung werden dabei unterstützt. Damit der Naturschutz nicht zu sehr unter die Räder kommt, sind Teile des Naturparks auch NSG und Landschaftsschutzgebiet (LSG). In Deutschland sind rund 25 Prozent der Gesamt-fläche als Naturpark ausgewiesen, also rund acht Millionen Hektar.
Die zumeist großflächigen LSG bieten einen nur geringen Schutzstatus, Land- und Forstwirtschaft sind hier erlaubt, wenn sie den Charakter des Gebietes erhalten. Ausnahmen werden aber schnell gemacht: Wollen Industriebetriebe sich im LSG ansiedeln, überwiegen für die Politiker gerne die Belange des öffentlichen Interesses. Teile des LSG können dann aufgelöst werden. In Deutschland ist diese weiche Schutzkategorie weit verbreitet: Es gibt mehr als 7 000 LSG mit einer Gesamtfläche von 10,6 Mio. Hektar. Damit ist ein Drittel des Bundesgebietes als LSG kategorisiert. Dies sind vor allem großflächige Wälder in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen und Bayern. Trotz ihres geringen Schutzniveaus können sie für bedrohte Arten aber dennoch sehr wichtig sein: Die LSG dienen nämlich oft als Puffer für NSG, um jene vor schädlichen Außeneinwirkungen zu schützen.
von Benjamin Haerdle
