Versicherungsschutz für Ehrenamtliche
Das Land Hessen unterstützt im Rahmen der Ehrenamtskampagne "Gemeinsam aktiv" das Ehrenamt. Viele ehrenamtlich Tätige machen sich Gedanken darüber, ob sie bei ihrem Einsatz für die Gemeinschaft ausreichend gegen Unfall- u. Haftpflichtrisiken versichert sind. Als erstes Bundesland hat das Land Hessen Rahmenverträge zum Schutz der hessischen Freiwilligen abgeschlossen.
Eine gesonderte Anmeldung einzelner Initiativen oder Personen, wie z.B. dem Lokalen Bündnis für Familie ist nicht erforderlich, um den kostenlosen Versicherungsschutz des Landes in Anspruch zu nehmen. Es genügt, sich im Schadensfall an die Sparkassen-Versicherung als Vertragspartner des Landes zu wenden, die dann bei Vorliegen von den nachfolgenden Voraussetzungen die Schadensregulierung übernehmen wird.
Unfallversicherung
Im Bereich des Unfallversicherungsschutzes ist zunächst immer die Frage nach der jeweils bestehenden gesetzlichen und/oder privaten Unfallversicherung zu prüfen. Wenn kein oder nur unzureichender Schutz existiert, hilft der Unfallrahmenvertrag des Landes weiter.
Wer ist versichert?
In Hessen ehrenamtlich tätige Personen oder Personen, deren ehrenamtliches Engagement von Hessen ausgeht.
Welche Tätigkeiten sind versichert?
Freiwilliges und gemeinwohlorientiertes, bürgerschaftliches Engagement, das in Ehrenämtern oder Vereinigungen aller Art, abgesehen von Aufwandsentschädigungen, unentgeltlich geleistet wird.
Wer ist nicht versichert?
Personden, die gestzlich oder privat bereits unfallversichert sind. Sollten die Leistungen daraus geringer sein als dies des Rahmenvertrages mit dem Land Hessen, wird die Differenz entsprechend ausgeglichen. Der Rahmenvertrag ersetzt nicht die bestehende Vereins- oder Verbandsunfallversicherung.
Versicherungsleistungen
- Im Fall dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch einen Unfall (Invalidität) je nach Grad der Beeinträchtigung bis zu 150.000 Euro.
- Im Todesfall 10.000 Euro
- Für Bergungskosten je nach Kostenaufwand bis zu 5.000 Euro soweit kein anderer Leistungsträger (Krankenversicherung, ADAC-Schutzbrief usw.) vorhanden ist.
- Ersatz von Kosten für die Bergung des Unfallopfers sowie weiterer Kosten wie etwa für Transport ins Krankenhaus.
Beispiele:
- Beim Ehrenamtstreff des Lokalen Bündnis für Familie erleidet eine ehrenamtliche Helferin einen
Autounfall und trägt dauerhafte Verletzungen davon.
- Bei einer Säuberungsaktion (Müllsammeln) stürzt ein Helfer und erleidet eine Querschnittslähmung.
Haftplichtversicherung
Schäden, die ehrenamtlich Tätige ohen Leitungs- und Aufsichtsfunktion in Ausübung Ihres Ehrenamtes verursachen, werden grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung ersetzt. Werden Engagierte jedoch in verantwortungsvoller Position tätig, etwa als ehrenamtlicher Vorsitzender oder ähnlicher Funktion, sind sie nicht durch die private Haftpflichtversicherung geschützt. Diese Lücke hat das Land Hessen durch den Rahmenvertrag geschlossen.
Ist keine eigene Privathaftpflichtversicherung vorhanden, erhalten auch nicht verantwortlich Tätige über diesen Rahmenvertrag Versicherungsschutz für Schäden, die sie in Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit z.B. für das Lokale Bündnis für Familie verursachen.
Wer ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für in Hessen ehrenamtlich Tätige und Personen, deren ehrenamtliches Engagement von Hessen ausgeht. Der Rahmenvertrag ersetzt nicht die Vereinshaftpflichtversicherung.
Bei Veranstaltungen mit externen Besuchern tritt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung ein. In diesem Falle die von der Stadt Neu-Anspach, da das Lokale Bündnis für Familie als städtische Initiative angesehen wird.
Versicherungsleistungen
Der Rahmenvertrag sieht eine Versicherungssumme von 2 Mio Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden vor. Damit werden ehrenamtlich Tätige vor existenzbedrohenden Schadensersatzansprüchen bewahrt.
