Aktuelle Infos
08/09
Bericht zur Lage und zu den Perspektiven des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland
Mindestens einmal im Monat engagieren sich 17 Prozent der Bevölkerung. Rund ein Drittel der Bevölkerung - zwischen 30 und 36 Prozent - engagiert sich gelegentlich freiwillig. Das ist das Ergebnis eines Berichts zur Lage des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland. Im Mittelpunkt der Untersuchung, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) erarbeitet wurde, steht das Wechselverhältnis zwischen bürgerschaftlichem Engagement und Familie.
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Bürgerschaftliches Engagement ist nachhaltig

Foto: Bundesregierung
Der Reader "Zukunft gestalten - sozialen Zusammenhalt sichern. Nachhaltige Entwicklung durch bürgerschaftliches Engagement" stellt die vielfältigen Einsatzfelder und Wirkungen von freiwilligem und bürgerschaftlichem Engagement im Kontext von Nachhaltigkeit und demografischem Wandel dar. 28 Beiträge unter anderem aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft spiegeln die gewachsene und vielfältige Kultur des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland und eröffnen den Blick zum niederländischen Nachbarn sowie auf die europäische Ebene.
Zukunft gestalten - sozialen Zusammenhalt sichern
(2,3 MB)
Die Ehrenamtscard

Hier finden Sie Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtscard - auch im
Hochtaunuskreis gibt es viele Vergünstigungen.
- Voraussetzungen: Wenn Sie sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche freiwillig und ehrenamtlich engagieren, können Sie die hessische Ehrenamts-Card erhalten.
Seit mind. 5 Jahren ehrenamtlich in der/einer Organisation ehrenamtlich tätig. - Wie lange ist die Karte gültig? Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Im Landkreis Hochtaunus ist die E-Card drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Danach können Sie die E-Card selbstverständlich erneut beantragen.
- Kostet die Karte etwas? Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos. Die E-Card ist ein Dankeschön an all jene, die sich freiwillig für unsere Gesellschaft einsetzen und dafür einen beträchtlichen Anteil ihrer Zeit und Kraft einsetzen. Doch soll mit der Karte mehr als schöne Worte verbunden sein. Sie erhalten einen echten Mehrwert durch Besitz dieser Karte.
Die Karte ist überall einsetzbar - auch außerhalb Ihres Wohnbereichs - überall da, wo Ehrenamtscard-Inhaber Vergünstigungen erhalten. Sie brauchen dazu einfach nur Ihre E-Card vorlegen. - Wo kann ich die Karte beantragen? In Neu-Anspach im Bürgerbüro können Sie diese beantragen.
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Vergünstigungen in Neu-AnspachFreilichtmuseum Hessenpark<!-- Ausstellungen/Museen-->E-Card Inhaber erhalten zwei Karten zum Preis von einer beim Besuch des Freilichtmuseums HessenparkInformationen: (06081)5880, service@hessenpark.de, www.hessenpark.de Gemeindebücherei Neu-Anspach<!-- Büchereien-->E-Card Inhaber erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf die Gebühr für den Leseausweis der GemeindebüchereiInformationen: (06081)946976, gabi.stamm@neu-anspach.de, www.neu-anspach.de Sportgemeinschaft Anspach - Abteilung Badminton<!-- Sportveranstaltungen-->E-Card Inhaber erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf den Eintrittspreis beim Besuch der Bundesliga-HeimspieleInformationen: (06081)7390, www.sga-badminton.de Sportgemeinschaft Anspach - Abteilung Handball<!-- Sportveranstaltungen-->E-Card Inhaber erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf den Eintrittspreis beim Besuch der Heimspiele der ersten Mannschaft in der LandesligaInformationen: (06081)940312, www.sg1862-anspach-handball.de Taunussparkasse Neu-Anspach<!-- Banken & Sparkassen-->E-Card Inhaber erhalten ein kostenfreies Girokonto bei der TaunussparkasseInformationen: (01802)252522, serviceteam@taunus-sparkasse.de, www.taunussparkasse.de
Waldschwimmbad Neu-Anspach ==================================================================== Steuervergünstigungen im Ehrenamt
Nach Änderung des § 3 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung vom 21.09.2007 können Freiwillige, die sich in gemeinnützigen Organisationen engagieren, einen Steuerfreibetrag von 500 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Dies gilt nicht für Freiwillige, die bereits Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen erhalten wie z.B. den Übungsleiterfreibetrag. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft, der Freibetrag kann also auch für das Steuer-Veranlagungsjahr 2007 geltend gemacht werden. Den Gesetzestext können Sie unter ====================================================================
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Weitere Informationen zum Ehrenamt finden Sie unter
www.gemeinsam-aktiv.de .

