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Aktuelle Infos

 

08/09

externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen Cover der Publikation 'Bericht zur Lage und zu den Perspektiven des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland'

Bericht zur Lage und zu den Perspektiven des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland

 

Mindestens einmal im Monat engagieren sich 17 Prozent der Bevölkerung. Rund ein Drittel der Bevölkerung - zwischen 30 und 36 Prozent - engagiert sich gelegentlich  freiwillig. Das ist das Ergebnis eines Berichts zur Lage des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland. Im Mittelpunkt der Untersuchung, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) erarbeitet wurde, steht das Wechselverhältnis zwischen bürgerschaftlichem Engagement und Familie.

 

>>>>>>>Link zum Herunterladen des Berichtes - Doppelklick auf das angezeigte Bild rechts

 

 

 

Bürgerschaftliches Engagement ist nachhaltig

Logo Zukunft gestalten - sozialen Zusammenhalt sichern

Foto: Bundesregierung

 

Der Reader "Zukunft gestalten - sozialen Zusammenhalt sichern. Nachhaltige Entwicklung durch bürgerschaftliches Engagement" stellt die vielfältigen Einsatzfelder und Wirkungen von freiwilligem und bürgerschaftlichem Engagement im Kontext von Nachhaltigkeit und demografischem Wandel dar. 28 Beiträge unter anderem aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft spiegeln die gewachsene und vielfältige Kultur des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland und eröffnen den Blick zum niederländischen Nachbarn sowie auf die europäische Ebene.

 

Zukunft gestalten - sozialen Zusammenhalt sichern
(2,3 MB)

 

Die Ehrenamtscard

externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen Danke für Ihr Ehrenamt!

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Hier finden Sie Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtscard - auch im externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen Hochtaunuskreis gibt es viele Vergünstigungen.

 

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externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen Persönliche Voraussetzungen für Ehrenamts-Card Besitzer

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externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen Informationsflyer zur Ehrenamts-Card

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externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen Vergünstigungsliste für Ehrenamts-Card-Inhaber

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externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen Anmeldung zur Vergabe der Ehrenamts-Card

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Vergünstigungen in Neu-Anspach

Freilichtmuseum Hessenpark

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Ausstellungen/Museen

-->E-Card Inhaber erhalten zwei Karten zum Preis von einer beim Besuch des Freilichtmuseums Hessenpark
Informationen:

(06081)5880, service@hessenpark.de, www.hessenpark.de

Gemeindebücherei Neu-Anspach

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Büchereien

-->E-Card Inhaber erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf die Gebühr für den Leseausweis der Gemeindebücherei
Informationen:

(06081)946976, gabi.stamm@neu-anspach.de, www.neu-anspach.de

Sportgemeinschaft Anspach - Abteilung Badminton

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Sportveranstaltungen

-->E-Card Inhaber erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf den Eintrittspreis beim Besuch der Bundesliga-Heimspiele
Informationen:

(06081)7390, www.sga-badminton.de

Sportgemeinschaft Anspach - Abteilung Handball

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Sportveranstaltungen

-->E-Card Inhaber erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf den Eintrittspreis beim Besuch der Heimspiele der ersten Mannschaft in der Landesliga
Informationen:

(06081)940312, www.sg1862-anspach-handball.de

Taunussparkasse Neu-Anspach

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Banken & Sparkassen

-->E-Card Inhaber erhalten ein kostenfreies Girokonto bei der Taunussparkasse
Informationen:

(01802)252522, serviceteam@taunus-sparkasse.de, www.taunussparkasse.de

 

Waldschwimmbad Neu-Anspach
E-Card Inhaber erhalten 50 Prozent Vergünstigung auf den Eintrittspreis beim Besuch des Waldschwimmbades
Informationen:
(06081)8712, externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.neu-anspach.de  


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Steuervergünstigungen im Ehrenamt

 

Nach Änderung des § 3 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung vom 21.09.2007 können Freiwillige, die sich in gemeinnützigen Organisationen engagieren, einen Steuerfreibetrag von 500 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Dies gilt nicht für Freiwillige, die bereits Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen erhalten wie z.B. den Übungsleiterfreibetrag. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft, der Freibetrag kann also auch für das Steuer-Veranlagungsjahr 2007 geltend gemacht werden. Den Gesetzestext können Sie unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2332.pdf im Bundesgesetzblatt vom 15.10.2007 nachlesen.

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Weitere Informationen zum Ehrenamt finden Sie unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.gemeinsam-aktiv.de .

 

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