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Infos zur Anmeldung

Für die Anmeldung in Neu-Anspach bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Ziehen Sie alleine mit Kind zu, dann bringen Sie auf jeden Fall die Sorgerechtserklärung oder den Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit.

Eine Einverständniserklärung Ihres Partner/Ihrer Partnerin genügt ebenfalls zur Anmeldung des Kindes. Es sollte formlos geschrieben sein, dass das Kind mit Ihnen von "A" nach "B" ziehen darf.

Sind Sie ausländischer Mitbürger, dann benötigen wir ausserdem von Ihnen

Bei einem Zuzug vom Ausland:

Bei einem Zuzug innerhalb der BRD:

 

 

Infos zur Ummeldung

Für die Ummeldung innerhalb von Neu-Anspach bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Eine Einverständniserklärung Ihres Partner/Ihrer Partnerin genügt ebenfalls zur Ummeldung des Kindes. Es sollte formlos geschrieben sein, dass das Kind mit Ihnen von "A" nach "B" umziehen darf.

 

 

Infos zur Abmeldung

Eine Abmeldung ist nicht erforderlich, wenn Sie in der Bundesrepublik eine neue Wohnung beziehen und sich dort anzumelden haben.

Die Anmeldung am neuen Wohnort hat lt. Hessischem Meldegesetz innerhalb einer Woche zu erfolgen.

Eine Nebenwohnung ist grundsätzlich am bestehenden Ort abzumelden.

 

 

Infos zum Antrag auf Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins

Folgendes ist mitzubringen:

Antrag der bisherigen Klasse 3 (Auto) oder Klasse 2 (Lkw unter 50 Jahre):

Antrag der bisherigen Klasse 2 (Lkw) ab 50 Lebensjahr ( und alle weiteren 5 Jahre):

Bei Verlust eines Führerscheines ist eine Verlustmeldung erforderlich. Gleichzeitig muß ein Ersatzführerschein neu beantragt werden. Dieser kostet dann für alle Klassen 40,10 Euro.

 

 

Infos zum Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins

Voraussetzung:

Antragsteller ist im Besitz eines EU-Kartenführerscheins !!!

Falls nicht: muss der Umtausch beantragt werden !!!

 

Folgendes ist für den Internationalen Führerschein vorzulegen:

Das Unterschreiben auf dem Unterschriftsaufkleber ist nicht erforderlich !!!

Der Führerschein wird für 3 Jahre ausgestellt.

Wer jedoch sofort einen internationalen Führerschein benötigt, wird an die Fahrerlaubnisbehörde und deren Sprechzeiten verwiesen.

 

 

Anmerkungen zum Untersuchungsberechtigungsschein

 

Merkpunkte für die Jugendlichen:

           

Merkpunkte für den Arzt:        

 

 

Urkundenanforderung

 

Wo erhalte ich Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden ?

Diese Urkunden bekommen Sie bei dem Standesamt, welches den Personenstandsfall beurkundet hat.

Beispiel:

Wer in Anspach geboren wurde, kann die Geburtsurkunde nur beim Standesamt Neu-Anspach erhalten.

 

Wo erhalte ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und was ist das überhaupt ?

Familienbücher wurden vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 angelegt.

Sie bekommen die Abschrift bei Ihrem Heirats-Standesamt.

 

Was muss ich für Abschriften und Urkunden bezahlen?

 

 

Bauen

Der Bauvorlagenerlass vom 22.08.2002 ist auf der Hompage des Hess. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.wirtschaft.hessen.de sowie auf der Hompage der Ingenieurkammer des Landes Hessen unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.ingkh.de und auf der Hompage der Architektenkammer Hessen unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.akh.de eingestellt.

Für die bauaufsichtliche Genehmigung werden benötigt:

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