Geschwindigkeitsbeschränkung


Die Stadt Neu-Anspach informiert darüber, dass in den Straßenabschnitten Saalburgstraße 3-30b (L3041), Taunusstraße 3-8, Breitestraße 1-14, Bahnhofstraße 20-74 (L3270) gemäß §45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung zum Schutze der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30km/h in den Nachtstunden (22h-6h) angeordnet wird.

Im Rahmen des „Lärmaktionsplans Hessen“ wurden durch den zuständigen Baulastträger Hessen Mobil lärmtechnische Berechnungen auf allen klassifizierten Straßen in Neu-Anspach erstellt, aus denen bei Überschreitung der gesetzlich festgelegten Schwellenwerte die Straßenverkehrsbehörde geeignete Maßnahmen ableiten kann. Im Ergebnis zu den schalltechnischen Berechnungen von Hessen Mobil geht hervor, dass an insgesamt 19 Wohneinheiten die Schwellenwerte in der Nacht (60 db(A)) überschritten werden. Durch das Regelwerk der Lärmschutz-Richtlinie-StV und den Zustimmungsvorbehalt durch das Regierungspräsidium Darmstadt wird eine hessenweit einheitliche Vorgehensweise zur Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Gründen des Lärmschutzes erzielt. Weiterführende Informationen zum „Lärmaktionsplan Hessen“ gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Die Umsetzung erfolgt zeitnah in Abstimmung mit der Straßenmeisterei Usingen.

Lärmaktionsplan