Ablesen der Hauswasserzähler


Wie in den vergangenen Jahren erfolgt die Ermittlung des Wasserverbrauches über die Selbstablesung der Wasserzähler durch den Grundstückseigentümer oder seinen Bevollmächtigten. Dies betrifft die Liegenschaften in denen noch keine Funkzähler eingebaut sind.

Wir weisen Sie auf Folgendes hin:

Ab dem 15.11.2022 werden allen Grundstückseigentümern bzw. deren Bevollmächtigten Selbstablesekarten zugesendet.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte, den Zählerstand abzulesen, auf der vorgesehenen Karte einzutragen (bitte das Ablesedatum nicht vergessen!!) und

bis spätestens 02.12.2022

zurückzusenden. Es entstehen Ihnen keine Portokosten.

Gerne können Sie die Karte in den Briefkasten der jeweiligen Stadtverwaltungen einwerfen.

Per Fax können Sie uns unter der Nummer: 1024-9080 oder per E-Mail unter steuern.gebuehren@usingen.de kontaktieren.

Auch auf der Homepage unter www.usingen.de oder www.neu-anspach.de können Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen.

Bitte vergleichen Sie die auf der Karte abgedruckte Zählernummer mit der Ihres Wasserzählers. Bei Unstimmigkeiten notieren Sie die festgestellte Nummer auf der Zählerkarte. Dies gilt auch für die Neben- und Zisternenzähler.

Wir werden den Wasserverbrauch zum 31.12.2022 hochrechnen. Der Bescheid geht Ihnen Mitte Januar 2023 zu.

Zählerwechsel im laufenden Jahr werden von uns berücksichtigt.

Liegt uns der Zählerstand bis zum 02.12.2022 nicht vor, wird die Abrechnungsmenge nach dem Verbrauch der Vorjahre geschätzt und berechnet.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Grundstückseigentümer für die ordnungsgemäße und richtige Meldung des Wasserzählerstandes verantwortlich ist.