Trauerbeflaggung


Mit den Flaggen vor dem Rathaus wird an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert.

Der 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ein gesetzlich verankerter Gedenktag. Er ist als Jahrestag bezogen auf den 27. Januar 1945, dem Tag der Befreiung der Vernichtungs- u. Konzentrationslager Auschwitz im letzten Jahr des Zweiten Weltkriegs. 2005 erklärten die Vereinten Nationen den 27. Januar zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.