Schöffenwahl 2023


Die Amtszeit der derzeitigen Schöffen und Hilfsschöffen geht Ende des Jahres 2023 zu Ende.

Die Stadt Neu-Anspach hat eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen an den Gerichten für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 aufzustellen. Die Amtsperiode der neu gewählten Schöffinnen und Schöffen beträgt fünf Jahre.

Bis zum 14. April 2023 werden Bewerbungen um ein Schöffenamt bei der Stadt Neu-Anspach gesammelt.

Danach wird die Schöffenvorschlagsliste aufgestellt und nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung dem Präsidenten des Amtsgerichts vorgelegt.

Danach wird die Schöffenvorschlagsliste aufgestellt und nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung dem Präsidenten des Amtsgerichts vorgelegt.

Voraussetzungen

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, dessen Ausübung an einige Voraussetzungen geknüpft ist. Schöffe oder die Schöffin kann jede Bürgerin oder Bürger im Alter von 25 bis 69 Jahren werden. Der Bewerber muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Neu-Anspach wohnen.

Die Bewerberin und der Bewerber muss die deutsche Sprache beherrschen, darf nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sein, darf nicht als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter der Staats-Sicherheit der DDR gearbeitet haben und es darf kein Insolvenzverfahren oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig sein. Grundvoraussetzungen für das Schöffenamt sind soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Vorurteilsfreiheit, Neutralität und Gerechtigkeitssinn.

Bewerbung als Schöffe

Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe interessieren, schicken Sie Ihr vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular per E-Mail an ordnungsamt@neu-anspach.de, per Post an die Stadt Neu-Anspach zurück oder geben es im Bürgerbüro ab.

Nähere Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 06081 1025-3213 oder manuela.krause@neu-anspach.de 

Weitere Informationen: www.schoeffenwahl.de