Heizkostenhilfe für Privathaushalte und Unternehmen


Antragsverfahren startet

Die Verwaltung erhält vermehrt Nachfragen zu den Härtefallhilfen des Bundes wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks). Die Energieträger Strom, Gas und Fernwärme sind von den Härtefallhilfen ausgenommen, da deren Bezieher bereits über Preisbremsen entlastet wurden.

Seit dem 04. Mai können auch hessische Haushalte und Unternehmen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

Die Härtefallhilfe wird über das zentrale Online-Antragsportal der Finanzkasse Hamburg beantragt. Zusätzlich ist in Hessen auch eine Antragstellung in Papierform möglich. Die Formulare können nach Nutzung des Online-Rechners selbst ausgedruckt werden. Wer dazu keine Möglichkeit hat, kann die Antragsformulare auch über das Regierungspräsidium Darmstadt erhalten. In den Kommunen werden keine Antragsformulare ausgegeben. Etwaige andere Meldungen („Antragsformulare in den Rathäusern“) in Zeitungen sind nicht korrekt.

Auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt erhalten Sie alle Informationen mit weiteren Verlinkungen zum Online-Rechner, Antragsportal und Pressemitteilungen sowie Hinweise, Merkblätter und FAQs im Downloadbereich:

https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/haertefallhilfe-energiekosten

Die Stadt bittet darum, von Nachfragen zur Heizkostenhilfe im Rathaus abzusehen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: 06151 12 6000
E-Mail: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de