Allgemeine Informationen

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Am 12. März 2023 findet in Neu-Anspach die Direktwahl des Bürgermeisters statt. Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet zwei Wochen später, am 26. März 2023, unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.

Dies hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Anspach am 29.09.2022 beschlossen.

Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neu-Anspach in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt.

Die neue Amtszeit beginnt am 01. Juli 2023.

Rechtsgrundlagen für das Amt des Bürgermeisters finden sich in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie für die Durchführung der Direktwahl im Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG).

Bei Fragen dazu wenden Sie sich einfach an den Wahlleiter der Stadt Neu-Anspach.

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