Dieses Verhalten
ist sehr ärgerlich, da die öffentlichen Abfalleimer ausschließlich für die Entsorgung
von Müll, der unterwegs anfällt, zu nutzen sind. Hierbei handelt es sich
dann üblicherweise um kleinere Mengen Müll, wie z.B. Papiertaschentücher,
Kaugummis oder Verpackungen von unterwegs verzehrten Speisen und Getränken.
Es ist jedoch nicht erlaubt, privaten Hausmüll in öffentlichen Müllbehältern zu entsorgen. Neben dem allgemeinen Restmüll gilt dies auch für Altpapier und -glas, Elektroschrott sowie Bio-, Sperr- und Sondermüll. Das Entsorgen von Hausmüll in öffentlichen Abfalleimern gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Entsorgung des im Haushalt angefallenen Abfalls das von der Stadt angebotene Entsorgungssystem zu nutzen ist!