Bauberatung
Für eine umfangreiche Bauberatung stehen wir Ihnen gerne nach vorheriger Terminabstimmung mit den entsprechenden Sachbearbeiterinnen zur Verfügung:
- wenn Sie grundsätzliche Fragen zur
Bebaubarkeit von Grundstücken haben
- wenn Sie Fragen zu Abbruch,
Erweiterungen und Nutzungsänderungen vorhandener Gebäude haben
- wenn Sie unsicher sind, ob Ihre
Baumaßnahme genehmigungspflichtig ist
- wenn Sie wissen möchten, welches
Baugenehmigungsverfahren auf Ihr Vorhaben zutrifft
- wenn Sie Auskünfte zum Bauantrag haben
möchten
- wenn es darum geht, welche bauordnungs- und planungsrechtliche Vor- und Maßgaben auf Ihr Grundstück zutreffen
Neben der Beratung zu den Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken ermöglichen wir Ihnen die Einsichtnahme in rechtsverbindliche Bebauungspläne
Akteneinsicht in Bauakten
Die Stadt Neu-Anspach führt alle Akten zu baulichen Maßnahmen in der Bauscheinregistratur. Die Bauakten können durch den Eigentümer oder einen beauftragten Dritten eingesehen werden.
- Vorzulegen
sind der Eigentümernachweis (Grundbuchauszug), der Identitätsnachweis
(Personalausweis) und bei Dritten die Vollmacht des Eigentümers.
- Das Anfertigen von Kopien kann kostenpflichtig beauftragt werden.
Das Fotografieren der Unterlagen ist gestattet.
Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig und nur nach
vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Gebühr wird nach Zeitaufwand erhoben
und richtet sich nach § 8 Abs. 1 Lfd. Nr. 13 i.V.m. § 8 Abs. 2 der Satzung über
das Erheben von Verwaltungskosten der Stadt Neu-Anspach vom 12.11.2013 in der
Fassung vom 21.02.2019.
Ansprechpartnerin:
Manuela Meisgeier
Tel.: 06081 1025-6016
Ansprechpartnerin:
Manuela Meisgeier
Tel.: 06081 1025-6016