Härtefallfonds Energieschulden


Der Härtefallfonds wurde eingerichtet, um finanzielle Unterstützung für Menschen bereitzustellen, die aufgrund von Energieschulden in eine finanzielle Notlage geraten sind. Der Härtefallfonds finanziert unerwartete und unverschuldete Belastungen, die nicht durch eigenes Einkommen, Vermögen oder einen anderen Transferleistungsanspruch ausgeglichen werden können. Für betroffenen Personen stehen einmalige Finanzhilfen zur Abwendung von Energiesperren oder zur Begleichung von Rückständen bei der Begleichung von jährlichen Heizkostennachzahlungen zur Verfügung, die ab dem 1. Januar 2022 eingetreten sind oder angedroht werden. Insgesamt stellt das Land Hessen hierfür 30 Mio. Euro zur Verfügung.

Der Härtefallfonds nimmt Anträge seit dem 1. Juli 2023 an und wird bis 31. Dezember 2024 laufen. Die Anträge werden von der Verbraucherzentrale Hessen vorbereit und der Härtefallkommission zur Entscheidung vorgelegt.

Personen, die zum Härtefallfonds beraten werden möchten oder die Finanzhilfen in Anspruch nehmen möchten, können sich an die Geschäftsstelle des Härtefallfonds Energieschulden bei der Verbraucherzentrale Hessen wenden:

Telefon: 069 971940090 (Mo-Fr von 9 bis 14 Uhr, zusätzlich Mi 15-17 Uhr)
E-Mail: haertefall@verbraucherzentrale-hessen.de
Postadresse: Verbraucherzentrale Hessen e. V., Härtefallfonds, Große Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt

Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-hessen.de/haertefallfonds-energieschulden.de oder im Infoflyer.