Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde

Warnbarke zur Absperrung einer Straße


Erteilung verkehrsbehördlicher Genehmigungen
 
Jede Arbeit im öffentlichen Verkehrsraum oder die sich auf den öffentlichen Verkehr auswirkt, bedarf der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
 
Bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist ein Antrag auf Erlass einer  verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung mit einem Beschilderungsplan und falls erforderlich mit einer Umleitungsskizze bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Erteilung verkehrsbehördlicher Genehmigungen in Verbindung mit Sondernutzungen
 
Sobald Kräne, Hubarbeitsbühnen, Container, Gerüste oder Bauzäune im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden, ist es erforderlich einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit einer Sondernutzung zu stellen.

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)
 
Um z.B. einen Umzug durchführen zu können, muss ein Antrag (formlos) auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Halten und falls erforderlich zum Aufstellen von Haltverbotszeichen (VZ. 283 StVO) bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt werden, um Parkplätze für einen Möbeltransporter zu reservieren.

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