Allgemeine Informationen

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Am 08. Oktober 2023 finden die Wahlen zum 21. Hessischen Landtag (Landtagswahl) statt. Den Termin hat die hessische Landesregierung festgelegt.

Neu-Anspach gehört zum Wahlkreis 23 „Hochtaunus I“.

Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden, das heißt 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt.

Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden.

Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine "Wahlkreisstimme" für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine "Landesstimme" für die Wahl einer Landesliste.

Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig.

Die Verhältniswahl wird benutzt, um die Sitzzahl festzulegen, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land Hessen insgesamt entfällt.

Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die mindestens 5% der abgegebenen gültigen Landesstimmen erhalten haben.

Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen.

 

Die Berechnung der Mandatssitze erfolgt nach dem mathematischen Verfahren Hare/Niemeyer.

 

Die Wahlperiode des Hessischen Landtags beträgt fünf Jahre. Die aktuelle und 20. Wahlperiode hat am 18. Januar 2019 begonnen und endet mit Ablauf des 17. Januar 2024.

 

Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Wahl finden sich im Landtagswahlgesetz (Gesetz über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen, LWG).

 

Bei Fragen dazu wenden Sie sich einfach an den kommunalen Wahlleiter in Neu-Anspach oder auch gerne an den Kreiswahlleiter beim Hochtaunuskreis.

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