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Bebauungspläne im Verfahren

Bebauungspläne im Verfahren

Ein wesentlicher Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Daher stellt die Stadt Neu-Anspach im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Planungsunterlagen digital zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Die Frühzeitige Beteiligung dient, wie bereits aus der Bezeichnung zu erkennen ist, der frühzeitigen Information der Bürger sowie Behörden, Verbände und andere Fachämter über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkung der Planung.

Die Auslegung des eigentlichen Bauleitplanentwurfs findet im Rahmen der förmlichen Offenlegung statt. Dabei wird der Planentwurf mit der Begründung und vorliegenden Umweltinformationen sowie ggf. Gutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Für Auskunft sprechen Sie bitte mit den zuständigen Mitarbeitenden des Bau- und Planungsamtes.

Ihre Stellungnahmen können Sie während der Auslegungsfrist formlos an den Magistrat der Stadt Neu-Anspach senden oder online mit dem Formular zur Bürgerbeteiligung abgeben.


Aufstellungsbeschluss

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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

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Satzungsbeschluss

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