Briefwahl beantragen

Briefwahl beantragen


Anlässlich der Landtagswahl am 08. Oktober 2023 in Hessen bzw. in der Stadt Neu-Anspach haben die wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.

Dazu muss man als Wahlberechtigte/r im Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen sein. Darüber wird man auch mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, konkret an den Leistungsbereich Bürgerservice im Rathaus.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet ist ab 28.08.2023 bis einschließlich Mittwoch vor der Wahl (04. Oktober 2023) möglich.

Dies geschieht aufgrund der Berücksichtigung von Bearbeitungs- bzw. Postlaufzeiten.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen.

Für eventuelle Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden im Leistungsbereich Bürgerservice gerne zur Verfügung.

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