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Bäume auf Privatgrundstücken
Bäume auf Privatgrundstücken

© Pixabay
Die Stadt Neu-Anspach hat keine Baumschutzsatzung erlassen. Allerdings gibt es in den Bebauungsplänen Festsetzungen zum Schutz und zur Anpflanzung von Bäumen auf privaten Grundstücken, die einzuhalten sind.
Die Bebauungspläne können auf der Homepage der Stadt Neu-Anspach eingesehen werden.
Bei Baumfällungen sind auch die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Hessischen Naturschutzgesetzes zu beachten und bei Neupflanzungen das Hessische Nachbarrechtsgesetz.
Allgemeine Beratungen über Pflege, Standort oder Krankheiten von Bäumen und Sträuchern sind gemäß der Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten gebührenpflichtig.
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