Sondernutzungen

Sondernutzungen

Baugerüst


Eine Sondernutzungserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung ist immer dann erforderlich, wenn die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch genommen werden soll. Dies ist z.B. bei der Aufstellung von Baugerüsten, Container, Bauzäunen, Baukränen oder aber auch für die Lagerung von Baumaterial o.ä. der Fall. Ebenso aber auch für das Aufstellen von Informationsständen, Werbestoppern, oder das vorübergehende Aufhängen bzw. Aufstellen von Werbeplakaten durch Vereine und Gruppen anlässlich von Veranstaltungen.

Die Erteilung der Erlaubnis ist in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr wird entsprechend der Sondernutzungssatzung festgesetzt.

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