Allgemeiner Hochwasserschutz

Allgemeiner Hochwasserschutz

Allgemeiner Hochwasserschutz


Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Kommunen, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind. Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Vorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Kommunen bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.

Aktuell werden Hochwassergefahrensimulationsberechnungen erarbeitet, deren Ergebnis im Herbst 2023 den politischen Gremien vorgestellt werden sollen.

Weiterhin wurde mittlerweile ein Hochwasserfrühwarnsystem in Westerfeld installiert, bei dem momentan bezüglich einer Alarmauslösung Gespräche mit Bauhof, Feuerwehr und Verwaltung stattfinden. Die Echtzeitmessungen der Pegelstände sollen auch zeitnah auf der Homepage öffentlich einzusehen sein.

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