Briefwahl beantragen

Briefwahl beantragen

Briefwahl

Anlässlich der Europawahl am 09. Juni 2024 haben die wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus Neu-Anspach die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.

Dazu muss man als Wahlberechtigte/r im Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen sein. Darüber wird man auch mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, konkret an den Leistungsbereich Bürgerservice im Rathaus.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet ist bis einschließlich Mittwoch vor der Wahl (05. Juni 2024) möglich.

Dies geschieht aufgrund der Berücksichtigung von Bearbeitungs- bzw. Postlaufzeiten.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen.

Für eventuelle Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden im Leistungsbereich Bürgerservice gerne zur Verfügung.

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