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Private Wasserzähler
private Wasserzähler

© Pixabay
Private Wasserzähler, die bei der Jahresendabrechnung erfasst werden müssen, unterliegen der Eichpflicht. Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) gibt hierbei eine Eichgültigkeit von 6 Jahren vor.
Zu den privaten Wasserzählern zählen:
- Zisternenzähler
- Gartenzähler
- Brunnenzähler
- Sonderzähler (z.B CSB Zähler)
Der turnusmäßige Zählerwechsel muss vom Eigentümer des Zählers auf dessen Kosten vorgenommen bzw. beauftragt werden. Beauftragen können Sie einen zugelassenen Sanitär- und Heizungsfachbetrieb. Die Meldung über den Zählerwechsel sollte umgehend in schriftlicher Form bei der Stadt erfolgen.
Die privaten Unterzähler in Mietwohnungen werden nicht von der Stadt überwacht und geführt. Dies ist die Aufgabe des Eigentümer des jeweiligen Mietobjekts.
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