Allgemeine Informationen

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Kommunalwahl 2026 – Ihre Stimme für Neu-Anspach!

Am 15. März 2026 wählen die Bürgerinnen und Bürger in Neu-Anspach ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Stadtverordnetenversammlung sowie für den Ausländerbeirat.

Warum ist die Kommunalwahl wichtig?

Kommunalwahlen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Hier entscheiden die Bürgerinnen und Bürger direkt mit, wie sich ihre Stadt entwickelt – von Schulen und Straßen bis zu Freizeit- und Kulturangeboten.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die:

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, 
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen,
  • seit mindestens drei Monaten in Neu-Anspach wohnen und
  • im Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen sind.

Für die Ausländerbeiratswahl

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens 3 Monaten in Neu-Anspach wohnen
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind
  • nichtdeutsche Unionsbürger

Wie wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl entscheiden die Wählerinnen und Wähler sowohl über die Stadtverordnetenversammlung als auch den Ausländerbeirat. Sie können dabei durch Kumulieren (mehrere Stimmen für eine Kandidatin oder einen Kandidaten vergeben) und Panaschieren (Stimmen auf Kandidaten aus verschiedenen Listen verteilen) gezielt Einfluss auf die Zusammensetzung der gewählten Gremien nehmen.

  • Stadtverordnetenversammlung: 37 Stimmen
  • Ausländerbeirat: 5 Stimmen

Wird nur ein Wahlvorschlag zugelassen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.
Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist, kann bequem per Briefwahl abstimmen. Die Unterlagen können online beantragt oder persönlich im Rathaus abgeholt werden.

Ihre Stimme zählt!

Mit Ihrer Teilnahme an der Kommunalwahl stärken Sie die Demokratie vor Ort und gestalten aktiv die Zukunft Neu-Anspachs mit. Jede Stimme trägt dazu bei, dass die Entscheidungen in unserer Stadt auf einer breiten und fairen Grundlage getroffen werden.

Das Wahlsystem

Wird nur ein Wahlvorschlag zugelassen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

Kontakt

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