Erinnerung zum Ablesen der privaten Wasserzähler


Mitte November 2023 wurden den Grundstückseigentümern bzw. deren Bevollmächtigten die Selbstablesekarten für den Wasserzähler per Post zugestellt, mit der Bitte diese mit dem aktuellen Wasserzählerstand auszufüllen und an die Stadt zurückzusenden.

Da noch einige Rückmeldungen fehlen, bitten wir die Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigten, die den Stand ihres Wasserzählers noch nicht gemeldet haben, dies noch bis zum

15.12.2023

nachzuholen. Liegen die Zählerstände bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor wird die Abrechnungsmenge geschätzt.

Gerne können Sie die Karte in den Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen.

Per E-Mail unter steuern.gebuehren@usingen.de können Sie uns ebenfalls kontaktieren und Ihren Zählerstand mitteilen.

Auch auf der Homepage unter oder www.neu-anspach.de/Wasserzähler oder www.usingen.de können Sie uns ebenfalls Ihren Zählerstand mitteilen.

Bitte vergleichen Sie die auf der Karte abgedruckte Zählernummer mit der Ihres Wasserzählers. Bei Unstimmigkeiten notieren Sie die festgestellte Nummer auf der Zählerkarte. Dies gilt auch für die Neben- und Zisternenzähler.

Wir werden den Wasserverbrauch zum 31.12.2023 hochrechnen. Der Bescheid geht Ihnen Mitte bis Ende Januar 2024 zu.

Zählerwechsel im laufenden Jahr werden von uns berücksichtigt.

Liegt uns der Zählerstand bis zum 15.12.2023 nicht vor, wird die Abrechnungsmenge nach dem Verbrauch der Vorjahre geschätzt und berechnet.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Grundstückseigentümer für die ordnungsgemäße und richtige Meldung des Wasserzählerstandes verantwortlich ist.