Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

Ausstellung Internationaler Führerschein 

Bürgerbüro


Für Auslandsreisen außerhalb der europäischen Union empfohlen.
Der Internationale Führerschein ist eine Ergänzung bzw. Übersetzung des nationalen Führerscheins. Für Reisen oder Aufenthalte außerhalb Europas wird empfohlen, einen internationalen Führerschein mitzuführen.

In welchen Ländern ein Internationaler Führerschein Pflicht ist, kann über die jeweilige Botschaft erfragt werden.

Der Internationale Führerschein nach Anlage 8d der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist 3 Jahre gültig.

Achtung!

Für bestimmte Länder (Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Libanon, Mexiko, Sri Lanka und Syrien) ist die Ausstellung eines besonderen Internationalen Führerscheins nach Anlage 8c der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erforderlich. Dieser ist nur ein Jahr gültig. Für länderübergreifende Reisen ist gegebenenfalls die Ausstellung von beiden Internationalen Führerscheinen erforderlich (zwei Anträge).

Die Zuständigkeit für das Führerscheinwesen liegt beim Landratsamt des Hochtaunuskreises in Bad Homburg v.d.Höhe.
Die Stadt Neu-Anspach übernimmt als reine Serviceleistung die Entgegennahme der Anträge ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner aus Neu-Anspach, damit die betroffenen Personen die Dinge vor Ort erledigen können. Die Weiterbearbeitung erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde beim Landratsamt des Hochtaunuskreises. Hierhin werden auch die kompletten Gebühren abgeführt.

Gebühr:
Es entstehen Gebühren in Höhe von 14,30 Euro.

Kontakt

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