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An-/Um-/Abmeldung eines Gewerbebetriebes (Einzelunternehmen)
Gewerbebetriebe (Einzelunternehmen)
© Pixabay
An-/Um-/Abmeldung eines Gewerbebetriebes (Einzelunternehmen)
Der Beginn eines Gewerbetriebes, dessen Einstellung oder eine Änderung der gemeldeten Daten (z.B. der Adresse oder der Tätigkeit) ist nach § 14 der Gewerbeordnung umgehend dem Gewerbeamt im Bürgerservice anzuzeigen.
Die Meldung hat den Zweck, die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen und dient der steuerlichen Erfassung.
Hierzu werden die Meldungen auch automatisch weitergeleitet an verschiedene andere Stellen, z.B. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft etc.
Gebühren:
Es entstehen Gebühren in Höhe von 28,00 Euro für die Gewerbeanzeige.
Es entstehen Gebühren in Höhe von 8,00 Euro für die schriftliche Bestätigung der Gewerbeanzeige.
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