Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister     

Bürgerbüro


Auskunft aus dem Gewerbezentralregister


Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

Im Gewerbezentralregister werden erfasst:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe
  • Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen
  • Gewerbeuntersagungen
  • Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins sowie dessen Entzug
  • Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden,
  • Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung,
  • Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fällen
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Gebühr:
Es entstehen 13,-- Euro für die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.



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