Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein

Untersuchungsberechtigungsschein

Bürgerbüro


Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung beginnen möchten, müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

Bei der Untersuchung durch den Hausarzt wird festgestellt, ob man körperlich und entwicklungsmäßig für den gewünschten Beruf geeignet ist.

Damit soll verhindert werden, dass man aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie vom Hausarzt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.

Gebühren:
Es entstehen keine Gebühren.

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