Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises bzw. eines vorläufigen Personalausweises

Ausstellung eines Personalausweises  

Bürgerbüro


Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises bzw. eines vorläufigen Personalausweises

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.

Bis zum 16. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen erklärt werden.

Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder Eintragungen -mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift und Größe- unrichtig werden.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis kann bei Bedarf ebenfalls beantragt werden. Dieser wird vor Ort erstellt und ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Gebühren: 
Es entstehen Gebühren in Höhe von 22,80 Euro für den Personalausweis unter 24 Jahren.                   
Es entstehen Gebühren in Höhe von 37,00 Euro für den Personalausweis über 24 Jahren.                   
Es entstehen Gebühren in Höhe von 10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis.                   

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