Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses

Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses

Bürgerbüro


Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses

Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgerservice beantragen.

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument.

Bis zum 18. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen erklärt werden.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Reisepass kann bei Bedarf ebenfalls beantragt werden. Dies jedoch nur möglich, wenn die Ausstellung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht mehr ausreicht.
Der vorläufige Reisepass wird vor Ort erstellt und ist höchstens 1 Jahr lang gültig.

Gebühr:         
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses                   
Es entstehen Gebühren in Höhe von 37,50 Euro für den Reisepass unter 24 Jahren.                   
Es entstehen Gebühren in Höhe von 70,00 Euro für den Reisepass über 24 Jahren.                   
Es entstehen Gebühren in Höhe von 26,00 Euro für den vorläufigen Reisepass.                   

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