- RATHAUS & POLITIK
- Aktuelles
- Bürgerservice
- Politik
- Verwaltung
- LEBEN IN NEU-ANSPACH
- BAUEN & UMWELT
- Grundstücke Hochbau
- Natur Umwelt Klimaschutz
- Stadtentwicklung Stadtplanung
- Verkehr Tiefbau Ver- & Entsorgung
- WIRTSCHAFT & TOURISMUS
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
© Pixabay
Wenn für Sie auf Dauer nicht mobil sind, oder eine Betreuerin oder ein Betreuer für Sie bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Gebühren:
Es entstehen keine Gebühren.
Kontakt
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.