Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

Bürgerbüro


Wenn für Sie auf Dauer nicht mobil sind, oder eine Betreuerin oder ein Betreuer für Sie bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.

Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Gebühren:
Es entstehen keine Gebühren.

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