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Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigung von Unterschriften
© Pixabay
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden vom Bürgerservice beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist es wichtig, dass Sie das Schriftstück erst im Beisein der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter im Bürgerservice unterzeichnen.
Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.
Der Bürgerservice erstellt amtliche Beglaubigungen.
Öffentliche Beglaubigungen (z.B. bei Löschung einer Grundschuld, einer Schuldanerkenntnis oder auch einer Vereinsgründung) können nur von einem Notar oder vom Ortsgericht vorgenommen werden.
Gebühr:
Es entstehen Gebühren in Höhe von 6,00 für eine Beglaubigung.
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