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Anfertigung von beglaubigten Fotokopien
Anfertigung von beglaubigten Fotokopien
© Pixabay
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Hierfür benötigen Sie eventuell eine Apostille oder sogar eine Legalisation.
Im Bürgerservice büro können Sie Kopien / Abschriften beglaubigen lassen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist, oder die Abschrift bzw. Kopie zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigt wird, so z.B.
- Zeugnisse von Schulen und Universitäten
- Rentennachweise und sonstige Unterlagen zur Vorlage bei den Versicherungsträgern oder Zusatzversorgungskassen
- Verdienstbescheinigungen, Ausbildungsverträge oder andere, ähnliche Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass der Bürgerservice keine Kopien von standesamtlichen Urkunden, Erbscheinen, Grundstücks-, Immobilien- und Kreditverträgen beglaubigen darf.
Gebühr:
Es entstehen Gebühren in Höhe von 3,00 Euro je DIN-A4-Seite für die Beglaubigung zzgl. 0,50 Euro je Kopie.
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