Ausstellung eines neuen Fischereischeins

Ausstellung eines neuen Fischereischeins  

Bürgerbüro


Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt der Bürgerservice auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

Fischereischeine werden nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neu-Anspach ausgestellt.

 Es gibt folgende Fischereischeine:

  • Jahresfischereischein gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden
  • Fünfjahres-Fischereischeine gilt 5 Jahre und kann viermal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich
  • Zehnjahres-Fischereischein gilt 10 Jahre und kann einmal um 10 Jahre verlängert werden
  • Für Jugendliche ab 10 Jahren: Jugendjahres-Fischereischeine (bis 15 Jahre) gilt 1 Jahr und kann viermal verlängert werden
  • Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine (bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag)

Gebühr:
Es entstehen Gebühren in Höhe von 17,50 Euro für den Jahresfischereischein.                   
Es entstehen Gebühren in Höhe von 45,00 Euro für den 5-Jahresfischereischein.                   
Es entstehen Gebühren in Höhe von 86,00 Euro für den 10-Jahresfischereischein.                   
Es entstehen Gebühren in Höhe von 7,50 Euro für den Jugend-Jahresfischereischein.                   
Es entstehen Gebühren in Höhe von 23,00 Euro für den Jugend-5-Jahresfischereischein.                   



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