2.3

Regelungen für bestehende Heizungen

Bedeutung für die Bürger


  

Für die Heizungsanlagen der Gebäude sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich. Hierbei gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG):

Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und auch repariert werden. Erst ab dem 1. Januar 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Spätestens dann müssen alle Heizsysteme sowie der Bezug aus Wärmenetzen vollständig auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein.

Im Neubau gilt bereits seit dem 1. Januar 2024, dass Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Für neue Heizungen in bestehenden Gebäuden greift diese Vorgabe erst nach Ablauf der Frist zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern – wie der Stadt Neu-Anspach – ist dies ab dem 1. Juli 2028 der Fall.

Sollte die Stadt auf Basis des kommunalen Wärmeplans eine förmliche Entscheidung über die Ausweisung eines Gebiets zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet gemäß § 26 des Wärmeplanungsgesetzes treffen, gelten die Anforderungen zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden bereits einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung.

Da die Kosten für fossile Heizsysteme durch steigende Energiepreise und CO₂-Abgaben kontinuierlich zunehmen, kann sich neben dem Klimaschutz-Aspekt bei Bestandsgebäuden ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme lohnen – auch unter dem Gesichtspunkt der Lebensdauer der Anlage.

Es besteht eine Informationspflicht vor dem Einbau einer neuen Heizung. Der Wechsel des Heizungssystems wird gefördert. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor dem Heizungstausch umfassend zu informieren und eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – zum Beispiel durch die kostenlose Energieberatung der Kooperation Energieberatung Usinger Land www.neu-anspach.de/Energieberatung

Weitere Informationen finden Sie unter www.energiewechsel.de https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html

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