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2.5
auswirkungen auf Mieter

© Pixabay
Mieter haben keine direkten Handlungspflichten aus der kommunalen Wärmeplanung. Verpflichtungen bestehen für Eigentümer nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG regelt auch Mieterhöhungen nach energetischen Modernisierungen. Werden Fördermittel genutzt, dürfen bis zu zehn Prozent der Kosten abzüglich der Förderung auf die Miete umgelegt werden. Ohne Fördermittel liegt dieser Wert bei acht Prozent.
Die Mieterhöhungen sind dabei begrenzt: Nach dem Austausch einer Heizungsanlage darf die Miete um maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter steigen. Bei anderen Modernisierungsmaßnahmen können es bis zu drei Euro pro Quadratmeter sein, um die Einsparungen bei den Heizkosten zu berücksichtigen.
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