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Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen

© Stadt Neu-Anspach
Am 15. März 2026 findet in Hessen die nächste Kommunal- und Ausländerbeiratswahl statt. An diesem Tag werden in Neu-Anspach folgende Gremien neu gewählt:
- Stadtverordnetenversammlung
- Kreistag
- Ausländerbeirat
Kommunalwahlen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Hier entscheiden die Bürgerinnen und Bürger direkt mit, wer in den kommenden Jahren über die Entwicklung ihrer Stadt, über Schulen, Straßen, Freizeitangebote und viele andere Themen des täglichen Lebens mitbestimmt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen,
- seit mindestens drei Monaten in Neu-Anspach wohnen und
- im Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen sind.
Wie wird gewählt?
Bei der Kommunalwahl können Sie durch Kumulieren (mehrere Stimmen für eine Kandidatin oder einen Kandidaten vergeben) und Panaschieren (Stimmen auf Personen verschiedener Listen verteilen) gezielt Einfluss auf die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung nehmen.
Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist, kann bequem per Briefwahl abstimmen. Die Unterlagen können online beantragt oder persönlich im Rathaus abgeholt werden.
Ihre Stimme zählt!
Mit Ihrer Teilnahme an der Kommunalwahl stärken Sie die Demokratie vor Ort und gestalten aktiv die Zukunft Neu-Anspachs mit. Jede Stimme trägt dazu bei, dass die Entscheidungen in unserer Stadt auf einer breiten und fairen Grundlage getroffen werden.
Kontakt
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