Informationen zur Briefwahl


Am Sonntag, den 15. März 2026, finden in Neu-Anspach die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden die Stadtverordnetenversammlung sowie der Ausländerbeirat und der Seniorenbeirat.

Die Wahlberechtigten können ihre Stimme entweder am Wahltag im Wahllokal oder vorab per Briefwahl abgeben.

Nach den Einwohnerzahlen bemessen, können in Neu-Anspach 37 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, fünf Vertreterinnen und Vertreter des Ausländerbeirats sowie elf Mitglieder des Seniorenbeirats gewählt werden.

Die Stimmabgabe ist am Wahltag im Wahllokal oder vorab per Briefwahl möglich.

Die Briefwahl kann bereits seit dem 2. Februar 2026 beantragt werden. Dies ist online über das Wahlportal der Stadt Neu-Anspach möglich.

Bei schriftlicher Antragstellung empfiehlt sich die Verwendung des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bei Antragstellung per E-Mail müssen der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift angegeben werden.

Aufgrund der Bearbeitungs- und Postlaufzeiten ist der späteste Zeitpunkt für die Online-Beantragung Dienstag, 10. März 2026, 16:00 Uhr. Danach wird empfohlen, direkt im Bürgerbüro zu wählen oder die Briefwahlunterlagen dort abzuholen.

Aufgrund gesetzlicher Regelungen kann die Briefwahl bis Freitag, 13. März 2026, 13:00 Uhr, beantragt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis Sonntag, 15. März 2026, 18:00 Uhr, ausgefüllt beim Bürgerbüro/Wahlamt der Stadt Neu-Anspach, Bahnhofstraße 26, eingegangen sein.

Mit dem Wahlschein erhalten die Wählerinnen und Wähler für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt sind, die entsprechenden Unterlagen.