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1.2
verpflichtung?

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Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) verpflichtet alle Kommunen in Deutschland zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern – wie Neu-Anspach – gilt dabei eine Frist bis zum 30. Juni 2028 zur Erstellung des Wärmeplans. Anschließend muss dieser alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden.
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