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Briefwahl beantragen
Briefwahl beantragen

© Stadt Neu-Anspach
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus Neu-Anspach können bequem online einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen.
Voraussetzungen für die Online-Beantragung
- Sie müssen im Wählerverzeichnis der Stadt Neu-Anspach eingetragen sein.
- Ihre Eintragung wird Ihnen durch die Wahlbenachrichtigung bestätigt.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Die Mitarbeitenden des Leistungsbereichs Bürgerservice helfen Ihnen gerne weiter.
Sicherheit und Datenschutz
Ihre Daten werden über eine gesicherte und verschlüsselte SSL-Verbindung übermittelt. Alle elektronisch gespeicherten Informationen werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen behandelt.
Frist für die Online-Beantragung
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen über die Homepage der Stadt Neu-Anspach ist ab 02.02.2026 bis einschließlich Dienstag, den 10. März 2026, möglich. Bitte beachten Sie, dass eine fristgerechte Beantragung notwendig ist, um die rechtzeitige Zustellung per Post sicherzustellen.
Persönliche Abholung
Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen.
Ansprechpartner für Fragen
Für weitere Informationen oder Unterstützung stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Leistungsbereichs Bürgerservice jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontakt
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