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Tag der Biotonne am 26. Mai 2025
Am 1. Mai 2025 ist die novellierte Bioabfallverordnung bundesweit in Kraft getreten. Auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neu-Anspach gelten damit neue Anforderungen bei der Entsorgung von Bioabfällen. Ziel der Neuregelung ist es, die Qualität des Bioabfalls zu erhöhen und die Belastung durch Fremdstoffe – insbesondere Kunststoffe – deutlich zu reduzieren.
Nur eine sortenreine Befüllung der Biotonne ermöglicht eine hochwertige Kompostierung und schützt unsere Umwelt nachhaltig. Wir bitten daher alle Haushalte um Sorgfalt bei der Trennung und Entsorgung ihrer Bioabfälle.
Aktionstag: Tag der Biotonne am 26. Mai 2025
Zum bundesweiten „Tag der Biotonne“ am 26. Mai waren Mitarbeitende der Abfallentsorgung Neu-Anspach gemeinsam mit der Rhein-Main Deponie GmbH (RMD) vor Ort, um direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. An Informationsständen vor dem Edeka sowie vor dem Bürgerhaus in Neu-Anspach wurde anschaulich erklärt, wie Bioabfälle richtig getrennt werden und welche Neuerungen seit dem 1. Mai gelten.
Die wichtigsten Hinweise zur neuen Regelung im Überblick:
- Bioabfälle dürfen maximal 3 % Fremdstoffe enthalten
- Plastiktüten, Glas, Metall oder auch sogenannte „kompostierbare“ Kunststoffbeutel gehören NICHT in die Biotonne
- Bitte Bioabfälle lose oder in Papiertüten sammeln
- Werden Störstoffe festgestellt, wird die Tonne nicht geleert
- Erfolgt keine Nachsortierung, wird die Tonne als Restmüll entsorgt
- Es entstehen zusätzliche Gebühren gemäß § 17 Abs. 4 der städtischen Abfallsatzung; ein Bußgeld kann folgen
Diese Maßnahmen dienen dem Ziel, die Bioabfälle aus Neu-Anspach künftig möglichst sauber und verwertbar zu halten – im Interesse von Umwelt, Boden und Gebührenstabilität.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung oder dem Informationsblatt "Strengere Regeln für die Entsorgung von Bioabfall" bzw. auf unserer Homepage im Bereich Abfallentsorgung.