Sicher ins neue Jahr – Hinweise zum Silvesterfeuerwerk


Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und zum Jahreswechsel wird vielerorts wieder Silvesterfeuerwerk abgebrannt. In diesem Zusammenhang bittet die Stadtverwaltung Neu-Anspach die Bürgerinnen und Bürger, sorgsam mit Feuerwerkskörpern umzugehen und die gesetzlichen Regelungen zum sicheren Umgang zu beachten.

Grundsätzlich darf in Deutschland Feuerwerk der Klasse II (Böller, Raketen, Kanonenschläge usw.) ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar abgefeuert werden. Aber auch für die Silvesternacht gibt es gesetzliche Einschränkungen und Sicherheitstipps, die zu beachten sind.

  • Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
  • Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Feuerwerk der Klasse II erwerben und abbrennen.
  • Kaufen Sie kein illegales Feuerwerk und verändern oder manipulieren Sie die gekauften Feuerwerkskörper nicht.
  • Zünden Sie Silvesterfeuerwerk ausschließlich im Freien – niemals in Räumen.
  • Lesen Sie sich die Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk bereits im Vorfeld sorgfältig durch und halten Sie sich daran.
  • Richten Sie Feuerwerkskörper niemals auf Menschen oder Tiere und halten Sie stets einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.
  • Kümmern Sie sich um die Beseitigung des von Ihnen verursachten Silvestermülls.

Die Stadtverwaltung Neu-Anspach bittet um einen sorgsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk und wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und schönen Jahreswechsel sowie einen guten und gesunden Start in das neue Jahr.